Bei dem aktuellen Immobiliendarlehen läuft die Zinsbindung innerhalb der nächsten Jahre aus.
Das ist kein Problem, denn mit dem Forward-Darlehen kann man sich bereits heute die aktuellen Zinsen für eine Anschlussfinanzierung garantieren lassen.
Das Tolle daran ist, es ist bis zu 5 Jahre möglich sich den aktuellen Zinssatz für das Anschlussdarlehen zu sichern.
Diesen Menschen ist ein Forward-Darlehen zu empfehlen:
Jeder Immoblienbesitzer der ein Immmobiliendahrlen mit einer Zinsbindung, die in den nächsten 5 Jahren ausläuft, besitzt.
Aber auch nur in dem Fall, wenn mit steigenden Zinsen bis zum Auslauf des aktuellen Darlehens zu rechnen ist.
Was ist eine Forward-Darlehen:
Bei dem Forward-Darlehen wird eine Annuitätendarlehen mit verbindlichem Zinssatz abgeschlossen. Das Darlehen wird aber nicht gleich ausbezahlt, stattdessen aber zu einem vereinbarten Termin. Das Forward-Darlehen löst somit ein bestehendes Darlehen ab.
Die Zinsbindung fängt erst an wenn man das Darlehen wirklich abrufen kann. Das heißt nach dem Abschluss des Forward-Darlehenvertrags und bis zur Auszahlung des Darlehens müssen keine Zinsen bezahlt werden. Im wesentlichen unterscheidet man zwischen zwei Arten des Forward-Darlehens:
Echtes Forward-Darlehen
Die aktuelle Zinsbindung hört beispielsweise in einem Jahr auf. Genau heute wird ein Forward-Darlehen mit Zinsbindung von 5 Jahren abgeschlossen. In einem Jahr fängt die neue Zinsbindung an zu laufen.
Doch schon heute versichert einem die Bank den Zinssatz von einem Jahr. Nun hat man eine Zinsbindung von 6 Jahren, wenn die Forwardzeit mit dazugezählt wird. Das bedeutet, dass die Zeit in der keine Bereitstellungszinsen verlangt werden um die Forwardzeit verlängert wird.
Unechtes Forward-Darlehen
Die aktuelle Zinsbindung ist beispielsweise in einem Jahr beendet. Exakt heute wird ein Forward-Darlehen mit Zinsbindung von 5 Jahen abgeschlossen. Bei dem unechten Forward-Darlehen fängt die Zinsbindungsfist gleich an zu laufen.
Wenn also das aktuelle Darlehen in einem Jahr durch das unechte Forward-Darlehen ersetzt wird, ist die verbleibende Zinsbindungsfrist 4 Jahre lang. Dies liegt daran, weil schon 1 Jahr durch die Forwardzeit verflogen ist. Beim unechten Forward-Darlehen wir folglich die Zeit in de keine Bereitstellungszinsen verlangt werden von der Zinsbindungsdauer subtrahiert.