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Forward-Darlehen: In welchem Fall ist es zu empfehlen?

Forward-Darlehen: In welchem Fall ist es zu empfehlen?

Forward DarlehenBei dem aktuellen Immobiliendarlehen läuft die Zinsbindung innerhalb der nächsten Jahre aus.

Das ist kein Problem, denn mit dem Forward-Darlehen kann man sich bereits heute die aktuellen Zinsen für eine Anschlussfinanzierung garantieren lassen.

Das Tolle daran ist, es ist bis zu 5 Jahre möglich sich den aktuellen Zinssatz für das Anschlussdarlehen zu sichern.

Diesen Menschen ist ein Forward-Darlehen zu empfehlen:

Jeder Immoblienbesitzer der ein Immmobiliendahrlen mit einer Zinsbindung, die in den nächsten 5 Jahren ausläuft, besitzt.

Aber auch nur in dem Fall, wenn mit steigenden Zinsen bis zum Auslauf des aktuellen Darlehens zu rechnen ist.

Was ist eine Forward-Darlehen:

Bei dem Forward-Darlehen wird eine Annuitätendarlehen mit verbindlichem Zinssatz abgeschlossen. Das Darlehen wird aber nicht gleich ausbezahlt, stattdessen aber zu einem vereinbarten Termin. Das Forward-Darlehen löst somit ein bestehendes Darlehen ab.

Die Zinsbindung fängt erst an wenn man das Darlehen wirklich abrufen kann. Das heißt nach dem Abschluss des Forward-Darlehenvertrags und bis zur Auszahlung des Darlehens müssen keine Zinsen bezahlt werden. Im wesentlichen unterscheidet man zwischen zwei Arten des Forward-Darlehens:

Echtes Forward-Darlehen

Die aktuelle Zinsbindung hört beispielsweise in einem Jahr auf. Genau heute wird ein Forward-Darlehen mit Zinsbindung von 5 Jahren abgeschlossen. In einem Jahr fängt die neue Zinsbindung an zu laufen.

Doch schon heute versichert einem die Bank den Zinssatz von einem Jahr. Nun hat man eine Zinsbindung von 6 Jahren, wenn die Forwardzeit mit dazugezählt wird. Das bedeutet, dass die Zeit in der keine Bereitstellungszinsen verlangt werden um die Forwardzeit verlängert wird.

Unechtes Forward-Darlehen

Die aktuelle Zinsbindung ist beispielsweise in einem Jahr beendet. Exakt heute wird ein Forward-Darlehen mit Zinsbindung von 5 Jahen abgeschlossen. Bei dem unechten Forward-Darlehen fängt die Zinsbindungsfist gleich an zu laufen.

Wenn also das aktuelle Darlehen in einem Jahr durch das unechte Forward-Darlehen ersetzt wird, ist die verbleibende Zinsbindungsfrist 4 Jahre lang. Dies liegt daran, weil schon 1 Jahr durch die Forwardzeit verflogen ist. Beim unechten Forward-Darlehen wir folglich die Zeit in de keine Bereitstellungszinsen verlangt werden von der Zinsbindungsdauer subtrahiert.

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