Garagen bewirken beim Kfz-Versicherungsschutz durchaus immer Vorteile. So ist es klar, wenn man ein Auto kauft, dieses auch anmeldet, dass die Versicherung fragt, ob das Fahrzeug in einer eigenen abschließbaren Garage untergebracht ist.
Niedrigerer KFZ-Versicherungsbeitrag durch eine Garage
Dies hat nämlich große versicherungstechnische Vorteile für den Kunden. Wenn also das Auto in der Garage abgestellt ist, wird sich der Versicherungsbeitrag minimieren, da das Risiko von zum Beispiel Diebstahl oder Beschädigungen am Auto beinahe ausgeschlossen ist.
Sollte doch jemals einmal ein Dieb oder Einbrecher in die Garage eindringen, das Fahrzeug beschädigen und das Autoradio oder die Handtasche stehlen, obwohl die Garagen abgeschlossen waren, zahlt die Versicherung.
Versicherungsbeitrag ist ohne Garage höher
Sie würde natürlich auch den Schaden übernehmen, wenn das Auto auf einer öffentlichen Straße geparkt und aufgebrochen wurde, aber dann muss dies vor Vertragsabschluss gesagt werden, dass keine Garagen vorhanden sind, dann wird sich der Versicherungsbeitrag erhöhen, da dort das Risiko erheblich höher ist, als wenn die Autos in Garagen stehen, die abgeschlossen werden können und man als einzige Person Zugang dazu hat. Nicht nur der Diebstahl sondern auch Unwetterschäden werden in den abschließbaren Garagen minimiert.
Von dieser Art von Schäden sind Garagenbesitzer nur sehr selten betroffen
Nur selten werden bei den Versicherungsgesellschaften Schäden von Sturm und Unwetter gemeldet, wenn die Fahrzeuge in Garagen stehen, da die meisten Unwetter nachts passieren, wo das Auto sicher geparkt ist.
Da die Versicherungen nicht alleine von den Garagen profitieren wollen – so sagen sie zumindest – verlangen sie eben für Fahrzeuge in Garagen weniger Beitrag als für welche, die nicht überdacht und abgeschlossen geparkt werden können. Der Kunde soll ja schließlich auch was davon haben.