Der Leiter des Büros Leipzig/Halle des Verbandes Privater Bauherren, Rüdiger Mattis, macht darauf aufmerksam, dass die Genehmigungspflicht für ein Gartenhaus vor dem Kauf überprüft werden sollte.
In Deutschland gelten je Bundesland unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einem einfachen Gartenhaus aus Holz ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird.
Generell schreiben die Landesbauordnungen nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob die Gartenhausbesitzer für den Aufbau eine Statik benötigen.
In Sachsen muss grundsätzlich für ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche mit mehr als zehn Quadratmeter eine Baustatik vorgelegt werden. Hierbei bestimmen die jeweiligen Bearbeiter, welche Unterlagen über die Entscheidung notwendig sind. Der Experte rät, am besten sei es, wenn die Kaufinteressenten mit dem Hausprospekt direkt zur Behörde gehen.
Unter Umständen kommen noch zusätzliche Kosten auf den gutgläubigen Käufer einer einfachen Blockhütte zu, die den Preis des günstigen Selbstbausatzes zusätzlich in die Höhe drücken, äußert Mattis. Doch unter keinen Umständen sollten Hausbesitzer die Genehmigungspflicht für ein Gartenhaus ignorieren und den kleinen Bau im Garten „schwarz“ aufstellen. Es könnten dadurch Bußgelder drohen, eine Abbruchverfügung und teure Nachgenehmigungsverfahren.