Der Begriff des Grundstücks wird im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht näher definiert, sondern vorausgesetzt. Aus der Grundbuchordnung erhält das Grundstück seine inhaltliche Bestimmung.
Der Begriff Grundstück bezeichnet generell einen räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der Grund, der zu einer Liegenschaft gehört. Das sagt noch nichts über seine Nutzung aus. So können Grundstücke auch als landwirtschaftliche Fläche oder Erholungsraum genutzt werden.
Immobilien-Grundstücke sind also dahingehend klar definiert, was Sinn und Zweck der Nutzfläche ist: Auf dieser soll einmal ein Gebäude stehen beziehungsweise steht bereits eines, wie zum Beispiel ein Haus oder eine Fabrikhalle. Immobilien-Grundstücke bilden somit zusammen mit dem darauf befindlichen Gebäude die Immobilie selbst.
Grundstücke sind aber schon dann Immobilien-Grundstücke, wenn die Bebauung nur vorgesehen ist und sie noch als Bauland ausgeschrieben werden. Da die Flächen für das Gebäude und das Bauwerk selbst rechtlich immer eine Einheit bilden, müssen sie auch immer einen gemeinsamen Besitzer haben.
Weil Immobilien-Grundstücke in der Regel bebaut sind, unterliegen sie der Grundsteuer B. Da diese eine Gemeindesteuer ist, hängt sie neben dem Einheitswert auch von dem Hebesatz ab, den die jeweilige Gemeinde festlegen kann.
Immobilien-Grundstücke fallen nicht der Inflation zum Opfer. Sie gelten als nicht vermehrbares Gut, weshalb ihr Wert langfristig sogar eher ansteigt. Natürlich hängt der Wert von Immobilien-Grundstücken aber auch von der jeweiligen Marktsituation ab. Je beliebter ihre Lage ist, desto teurer sind sie und umgekehrt.
So kann zu dem Grundstück einer Eigentumswohnung beispielsweise ein Hof und/oder ein Garten zählen. Eine gute Infrastruktur mit zentraler Lage, führt zu einem hohen Wert. Weiterhin ist die Höhe des Quadratmeterpreises für ein Baugrundstück dem Zuschnitt des Grundstücks untergeordnet. Einen geringeren Wert haben oftmals Grundstücke mit übergroßer Tiefe. Als Grundstückstiefe benennt man die rückwärtige Länge eines Immobilien Grundstücks, natürlich von der Straße ausgehend.