In Ballungsgebieten sind die Grundstückpreise sehr hoch. Es kann sogar passieren, dass ein Grundstück in einem Ballungsgebiet mehr kostet, als das Haus. Grundstücke in ländlichen Gebieten sind deutlich günstiger und auch um einiges leichter zu finden.
Doch sie haben auch erhebliche Nachteile. Sie haben oft keine ausreichende Infrastruktur und die Wege zu Schulen, Kindergärten, Einkaufszentren und Freizeitmöglichkeiten sind lang. Bevor man ein ländliches Grundstück kauft muss immer beachtet werden, ob es langfristig seinen Anforderungen entspricht.
Doch wie und wo findet man nun das passende Grundstück?
Damit man das perfekte Grundstück für seine Bedürfnisse finden kann, sollte man einiges berücksichtigen. Was das genau ist, wird in den nachfolgenden Abschnitten behandelt.
Makler:
Ein guter Immobilienmakler kennt den Markt und auch das Baurecht. Er kann leicht eine Grundstück finden, dass genau den Ansprüchen und Wünschen des Käufers entspricht.
Doch leider muss an den Makler eine Gebühr von 3 – 6 % Provision bezahlt werden und nicht jeder Makler hält was er verspricht.
Internet:
Auf Immobilienbörsen gibt es viele unterschiedliche regionale, sowie überregionale Angebote. Es werden Grundstücke von Privatpersonen und auch Grundstücke über Immobilienmakler verkauft. Die Suche im Internet ist am einfachsten. Man hat bereits ein bis mehrere Bilder und kann sich eine Beschreibung über das Grundstück durchlesen.
Zeitungen und Anzeigen:
Auch in Zeitungen oder Magazinen gibt es eine oder mehrere Seiten, auf der Grundstücke zum Verkauf stehen. Diese Angebote sind aber sehr stark regional eingeschränkt.
Manchmal kann man aber durch Zeitungsanzeigen ein Grundstück finden, das im Internet nicht zum Verkauf ausgeschrieben ist.
Gemeinden:
Auch eine Anfrage bei Gemeinden kann einen zu seinem gewünschten Grundstück bringen. Besonders kleinere Gemeinden, mit erschlossenen Wohngebieten, verkaufen Grundstücke sogar zu relativ niedrigen Preisen und verlangen keine Vermittlungsgebühr.
Bauträger:
In Ballungsgebieten besteht oft nur die Möglichkeit an ein Grundstück durch Bauträger zu gelangen. Allerdings ist man so gut wie immer vertraglich an den Bauträger gebunden. Das heißt, dass man auch das Haus mit dem Bauträger bauen muss.
Auch beim Grundstückkauf gibt es Gefahren. Wenn man ein passendes Grundstück gefunden hat muss man erst einmal kontrollieren, ob auf dem Grundstück überhaupt das gewünschte Haus gebaut werden darf. Dies erfolgt, indem man bei der Gemeinde den Bebauungsplan anfordert oder einsieht.
In dem Baubauungsplan erfährt man wie hoch das Haus werden darf, wieviele Stöckes es haben darf und welche Dachformen man verwenden darf. Desweiteren ist es wichtig zu kontrollieren ob das Grundstück bereits erschlossen ist, den die Höhe der Erschließungskosten sollten nicht unterschätzt werden.
Zu unterscheiden ist der Kauf eines selbstständigen Grundstücks und eines Grundstückteils. Das selbständige Grundstück ist ein im Grundbuch eingetragenes Stück vom Land. Wenn man so ein Grundstück kauft, wird man im Grundbuch bei der zuständigen Gemeinde als Eigentümer eingetragen.
Hingegen ist bei einem Grundstückteil das Flurstück noch nicht aufgeteilt. Es ist von enormer Wichtigkeit, dass das Teilstück im Vertrag ausnahmslos genau beschrieben ist. Damit sind eindeutige Markierungen im Lageplan des Flustücks gemeint. Man darf sich hierbei nie auf bereits vorhandene Zäune oder ähnliches verlassen, da sie sich ständig ändern könnten und man es auch nicht nachweisen kann.
Der Kaufvertrag eines Grundstücks muss genau durchgeschaut werden. Den mit dem Vertrag erwirbt man alle mit dem Boden verbundenen Bestandteile. Deswegen ist der Hauskauf aus rechtlicher Sicht ein Grundstückkauf. Deswegen bezahlt man auf den Kaufpreis Grunderwerbsteuer ob mit oder ohne Haus.
Ist das Grundstück verseucht oder hat anderweitige Schäden oder Nutzungseinschränkunen, muss dass vom Verkäufer mitgeteilt werden. Das genaue durchlesen des Vertrags sowie eine gründliche Besichtigung des Grundstücks besonders wichtig. Den für nicht offensichtliche und versteckte Mängel wird oft durch den Notarvertrag, die Haftbarkeit des Verkäufers ausgeschlossen.
Eine andere Möglichkeit um an ein Grundstück zu gelangen ist das Erbbaurecht. Manche Gemeinden und kirchliche Einrichtungen vergeben Grundstücke mit Erbbaurecht. Es fallen keine Kosten für den Erwerb des Grundstücks an, aber für die gesamte Laufzeit von meist 100 Jahren ist ein Erbbauzins zu bezahlen. Warum die Nutzung des Erbbaurechts nicht zu empfehlen ist, kann im nächsten Artikel nachgelesen werden.