Auftraggeber dürfen Rechnungen von Bauunternehmen nicht mehr aus dem Grund zurückweisen, dass sie im Ganzen oder auch nur in einzelnen Abschnitten nicht prüfbar sind. Der Deutsche Anwaltsverein weist darauf, dass der Bundesgerichtshof diese Regelung geändert hat.
Der Bundesgerichtshof hat mit der Unsitte am Bau und für Bauunternehmen Schluss gemacht, meint Heike Rath von der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im DAV. Bisher konnten Auftraggeber schon wegen kleinster Ungereimtheiten die Rechnung eines Bauunternehmens ablehnen, erläuterte Heike Rath. Dies war aber ein regelrechter Missbrauch, denn so zahlten manche Arbeitgeber meist Wochen lang nichts, bis die Sache geklärt war.
Jedoch hat das Urteil des Bundesgerichtshof die Rechte der Bauunternehmer regelrecht gestärkt. Der Bundesgerichtshof meint, dass die Prüfbarkeit nicht zum Selbstzweck dient sondern die Abrechnung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer beschleunigen soll. Bauverträge leben von der Kooperation der Vertragspartner.
Der Auftragnehmer muss die Rechnung liefern und der Auftraggeber muss sie prüfen und das Ergebnis mitteilen. Nicht prüfbare Rechnungen sind Exoten, sagte Rath. Allgemein diente dieses Argument dazu, Auszahlungen hinauszuzögern doch jetzt muss der Auftraggeber zahlen. Lediglich die Bezahlung des beanstandeten Teils der Rechnung kann er noch zurückhalten, bis dieser auch geklärt ist.