Das Haus Leasing, ein Thema, das seit einiger Zeit viele Verbraucher beschäftigt da natürlich – gemäß dem Gesetz von Angebot und Nachfrage – entsprechende Angebote auf dem Immobilienmarkt zu finden sind. Den Leasingvertrag kennt man bereits aus der Automobilbranche.
Das Auto wird nicht gekauft, sondern für eine bestimmte Laufzeit geleast. Am Ende der Laufzeit kann man den Leasingvertrag verlängern oder das Auto für einen bestimmten Restwert kaufen. Dieser Restwert liegt allerdings weit über dem tatsächlichen Restwert des Fahrzeugs: Leasing muss sich eben auch für die Leasinggesellschaft finanziell lohnen.
Tatsächlichen Nutzen bringt das Leasing nur für Selbstständige und Unternehmer, da diese den Leasingbetrag steuerlich voll als Betriebsausgabe absetzen können. Beim Haus Leasing basiert der Vertrag auf einem ähnlichen Muster. Das Haus wird nicht gemietet, sonder geleast und der Leasingnehmer gilt während der Leasingzeit als Eigentümer.
Das heißt, für Reparaturkosten ist er selbst zuständig, das Haus ist sein Haus. Nach Ablauf der Leasingzeit kann der Leasingvertrag verlängert werden oder aber, für den Fall dass der Leasingnehmer jetzt in der Lage ist, den Kaufpreis aufzubringen, gekauft werden.
Allerdings wie beim Auto natürlich zu einem Restwert der tatsächlich den Wert des Hauses übersteigt. Zu einem ähnlichen Preis kann man praktisch ein Haus auch direkt kaufen – ohne vorheriges Leasing. Trotzdem kann das Haus Leasing durchaus Sinn machen – und zwar für Selbständige und Unternehmer, die einen Teil des Hauses auch geschäftlich nutzen und nicht nur darin wohnen.
Auf diese Art und Weise kann nämlich der geschäftlich genutzte Teil des Hauses anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Weiterhin besteht diese Möglichkeit auch bei einem Mietvertrag. Ob das Haus Leasing im Einzelfall Sinn macht oder nicht, ist individuell abhängig von den Lebensumständen des Einzelnen.