Eigentum berechtigt, aber Eigentum verpflichtet auch. Die Rechte und Pflichten, die mit dem Hauseigentum einhergehen, sollten Sie vor dem Kauf gründlich überdenken, um sicherzugehen, gegen keine Vorlagen zu verstoßen und etwaige Strafen beim Zuwiderhandeln einzugehen. Neben dem BGB kommen spezielle Gesetze zum Tragen, die sowohl die Rechte als auch die Pflichten für Hauseigentümer klären.
Ihre Rechte als Hauseigentümer
Wenn Sie Hauseigentümer sind, sind Sie Eigentümer einer Sache. Ihre Rechte sind vorrangig im § 903 BGB geklärt und sie gelten, soweit sie nicht die Rechte Dritter beeinflussen. Grundsätzlich dürfen Sie mit Ihrer eigenen Sache so verfahren wie es Ihnen beliebt und Dritte von Einwirkungen jedweder Art ausschließen. Sie sind berechtigt, Ihren Eigentum zu benutzen, Veränderungen daran vorzunehmen und sogar dazu, ihn zu vernichten.
Weiter sind Sie berechtigt, Ihr Eigentum gänzlich unbenutzt zu lassen – im Falle Ihres Hauses also dazu, es leer stehen zu lassen. Das Einwirken durch Fremde können Sie, wenn nötig, auch rechtlich ausschließen, beispielsweise durch eine Unterlassung oder durch das Verlangen des Beseitigens etwaiger Beeinträchtigungen – notfalls muss das auf dem Gerichtsweg durchgesetzt werden.
Als Beispiel: Der Bauherr nutzt den Garten des Nachbars als Schutt- und Güllebehälterablage, da der Garten nicht genutzt wird. Der Nachbar hat das Recht, die sofortige Beseitigung zu verlangen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Ihre Pflichten als Hauseigentümer
Die Liste Ihrer Pflichten als Hauseigentümer ist länger als die Ihrer Rechte, zumal die Rechte doch weiter gefasst werden als Ihre Pflichten. Unterschieden werden zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Pflichten. Zu Ihren Pflichten als Hauseigentümer gehören unter anderem:
- Verkehrssicherungspflicht: Dem Zivilrecht entspringend, müssen Sie sämtliche Grundstücksflächen (Grundstück, Gebäude, Bauteile, Einrichtungen und Anlagen) verkehrssicher halten; keinem Dritten darf ein Schaden aus Ihrer Nachlässigkeit entstehen. Ihre Pflichten zum Schutz, der Vorsorge und Sicherung betreffen etwa die Schnee- und Eisbeseitigung, aber auch das regelmäßige Prüfen der Sicherheit von Spielgeräten.
- Energetische Sanierungsmaßnahmen: Eine Ihrer öffentlich-rechtlichen Pflichten ist es beispielsweise, übergeordnete Ziele zum Allgemeinwohl zu erfüllen. Dazu gehört das Erreichen der Klimaschutzziele, die die Bundesregierung vorgegeben hat. Mithilfe von energetischen Sanierungsmaßnahmen können diese erreicht werden.
Rechte und Pflichten von Hauseigentümern
Salopp ausgedrückt, liegen Ihre Rechte als Hauseigentümer darin, zu tun und zu lassen, was Ihnen beliebt, solange Sie keine Dritten damit einschränken. Auf Ihrem Grundstück können Sie – im Rahmen geltender Gesetze – tun und lassen, was Sie wollen, inklusive dem Einschränken Dritter, wenn diese Ihr Grundstück oder Ihre Immobilie beeinflussen.
Ihre Pflichten sind deutlich genauer definiert – Sie sind verantwortlich für die Sicherheit auf Ihrem Grundstück und in Ihrer Wohnimmobilie. Die Liste der Haftungs- und Bußgeldtatbestände ist ziemlich lang; im Zweifel suchen Sie einen Anwalt auf, der Ihnen fachlich versierten Rat geben kann.
Entgegen zu Wohnungseigentümern sind Sie allerdings noch recht frei in Ihren Pflichten, da Sie ausschließlich für sich entscheiden und nicht im Rahmen von Wohnungseigentümerversammlungen auf Abstimmungen warten und andere Beschlüsse akzeptieren müssen.
Doktor Unbekannt
Die Hauseigentümer haben zur Sanierung eines undichten Heizungsrohres vor zwei Wochen Wand und Fußboden aufreißen lassen.
Ich bin seit 20 Jahren im Grundbuch nicht eingetragener Wohnungsberechtigter auf Lebenszeit, wie im Übergabevertrag 1998 meiner vor einigen Jahren verstorbener Eltern notariell festgelegt ist.
Maurerarbeiten zur Beseitigung von Fußboden- und Wandschäden wurden bisher nicht durchgeführt, sodaß ich mir die Frage stelle, ob ich vielleicht selbst die Reparatur ohne Genehmigung der Hauseigentümer auf eigene Kosten erledigen könnte. Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis wäre diese unerlaubte „Selbsthilfe“ rechtswidrig und sogar strafbar im Falle einer Anzeige durch die Hauseigentümer. Auch wenn ich ihnen damit teure Instandsetzungskosten durch meine Eigenleistung ersparen oder anders formuliert, quasi schenken würde, bin ich trotzdem als „Nurbewohner“ nicht berechtigt, eigenmächtig ohne Kontaktierung der Hausbesitzer solche baulichen Veränderungen irgendwelcher Art, auch wenn sie in diesem Fall als WERTSTEIGERND anzusehen sind, in Eigenregie vorzunehmen.
Ich würde mir sozusagen „ins eigene Fleisch schneiden“ und mich im schlimmsten Fall gerichtlich dafür verantworten müssen. Meine Arbeit wäre sozusagen als RIESENDUMMHEIT zu bezeichnen, für die ich unter Umständen keinerlei Dank, sondern sogar BESTRAFUNG zu erwarten hätte.
Also dringend Finger davon lassen, oder höchstens nach vorheriger Absprache mit den Berechtigten entsprechende Pläne realisieren.
Sehe ich das richtig?
Ich würde mich über eine Stellungnahme ihrerseits sehr freuen.
Danke.
admin
Ja, das siehst du richtig.