Das Beseitigen von nassen Herbstlaub ist Pflicht eines jeden Hauseigentümers. Sollte es bei Nichteinhaltung der Räumungspflicht zu einem Unfall kommen, sind Hauseigentümer und Mieter mit einer Haftpflichtversicherung auf sicheren Fuße.
Bei einem Sturz der durch das nasse Herbstlaub verursacht wird, kann der Hauseigentümer oder der Mieter kräftig zur Kasse bestellt werden. Generell ist einem Mieter eine Privathaftpflicht anzuraten. Hauseigentümer die Wohnungen oder Häuser vermieten sollten eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vereinbaren. Für Eigenheimbesitzer reiche hierbei eine Privathaftpflicht aus.
Der Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV) Lilo Blunck äußerte, dass die Kommunen die Verkehrssicherungspflicht auf den öffentlichen Fußwegen haben diese aber wiederum die Pflicht an die Hauseigentümer übertragen. Hier darf sich vor dem Herbstlaub nicht gedrückt werden. Einige Hauseigentümer hierbei schreiben in die Mietverträge der Mieter, dass diese die Räumpflicht von Herbstlaub sehr ernst nehmen sollten.