Viele Menschen kommen irgendwann an den Punkt, über den Kauf einer Immobilie nachzudenken. Um sicher zu gehen, dass der aufgerufene Kaufpreis auch angemessen ist, ist es empfehlenswert, ein Sachverständigenbüro mit einer Immobilienbewertung zu beauftragen.
Doch auch wenn eine Immobilie verkauft werden möchte, kann sich eine Immobilienbewertung lohnen, da sich dadurch ein gutes Bild vom zu erwartenden Verkaufserlös gemacht werden kann. Zudem findet eine Zwangsversteigerung Anwendung.
In Deutschland gibt es grundsätzlich drei normierte Verfahren zur Immobilienbewertung. Das sind zum einen das Sachwertverfahren. Beim Vergleichswertverfahren werden dabei üblicherweise die Verkaufspreise von Objekten, die dem Verkaufsobjekt sehr ähnlich sind, zu Rate gezogen, um einen ungefähren Wert zu taxieren. Dies eignet sich vor allem bei der Bewertung von Eigentumswohnungen oder unbebautem Bodenland.
Durch das Ertragswertverfahren werden der durch das Vergleichswertverfahren ermittelte Bodenwert und durch das Verkaufsobjekt die zu erzielenden Erträge berücksichtigt und ist damit besonders für das Bewerten von Anlage-Immobilien geeignet.
Auch beim Sachwertverfahren wird der jeweilige Bodenwert zunächst durch das Vergleichswertverfahren ermittelt und anschließend zu dem reinen Sachwert der Immobilie addiert. Das Vergleichswertverfahren wird meist beim Kauf beziehungsweise Verkauf von für die Eigennutzung bestimmten Immobilien, wie Einfamilienhäusern, genutzt.
Wer also sichergehen möchte, keinen zu hohen Preis für eine Immobilie zu zahlen, respektive nicht zu wenig Geld für sein Objekt zu erhalten, wird kaum um eine Immobilienbewertung herum kommen. Angefertigt werden kann eine Immobilienbewertung beispielsweise von einem spezialisierten Sachverständigenbüro.
Doch auch der TÜV, die Dekra oder ein Gutachterausschuss der jeweiligen Stadt, können mit dem Anfertigen einer Immobilienbewertung beauftragt werden.