Der Jahresrohertrag entspricht im wesentlichen der Netto-Kaltmiete. Indem man die Bewirtschaftungskosten für eine vermietete Immobilie von dem Jahresrohrertrag abzieht, entsteht der Jahresreinertrag. Bewirtschafteten sind meist Instandhaltungs- und Verwaltungskosten sowie Abschreibungen. Jahresrohrertrag und Jahresreinertrag stellen wichtige Kennziffern dar, wenn es um die Wertfeststellung einer Immobilie geht.
Außerdem lässt sich damit die Rentabilität der Immobilie bestimmen. Für Banken stellt der Jahresrohertrag eine wichtige Grundlage für eine Kreditbewilligung zum Bau oder Kauf einer vermieteten Immobilie dar.
Ein Investor erhält Antwort auf seine Frage, welche Einnahmen einem möglichen Kaufpreis gegenüberstehen und, ob ein Gewinn realisiert werden kann. Der Rohertrag zeigt ihm, in welchem Maße eine vermietete Immobilie wirtschaftlich und finanziell tragbar ist.
Der Jahresrohertrag ist in der Wertermittlungsverordnung (§ 17 WertV) in seiner Zusammensetzung und Berechnung bestimmt. Zum Rohertrag gehören alle nachhaltig erzielbaren Einnahmen, die bei einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und erlaubten Nutzung von Immobilien entstehen. Zu den Einnahmen werden Mieten und Pachten sowie besondere Vergütungen gezählt. Umlagen, die für Betriebskosten gezahlt werden, sind keine Einnahmen in diesem Sinn.
Der Jahresrohertrag, ist der Betrag der auf längere Sicht eingenommen werden kann. Ob es zum Mietertrag in der errechneten Höhe kommt, hängt von mehreren Faktoren ab. Einfluss nehmen eine ständige Vermietung ebenso wie die tatsächlich erzielten Mieten. Für eine Berechnung sind grundsätzlich allgemein übliche Mieterträge anzusetzen.
Eine tatsächliche Miete kann über den üblichen Werten liegen oder auch darunter. Für einen Investor ist jedoch nicht interessant, was ein Vorbesitzer an Jahresrohertrag erwirtschaften konnte. Für ihn zählt nur, was er selbst erzielen kann. Ist der Rohertrag zu gering, wird er die Immobilie nicht erwerben.