Die Bezeichnung Katasteramt trägt eine staatliche oder kommunale Behörde, die für die Vermessung und Kartierung von Liegenschaften verantwortlich ist. Bei dieser Behörde ist der amtliche Nachweis der Liegenschaften aus Flurstücken und Gebäuden verfügbar.
Je nach Bundesland wird die Behörde auch als Vermessungsamt oder Amt für Bodenmanagement bezeichnet. Die gesetzlichen Aufgaben der Katasterämter werden zunehmend innerhalb neu geschaffener Organisationsstrukturen beispielsweise den Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften im Land Niedersachsen wahrgenommen.
Das Katasteramt führt unter anderem Vermessungsleistungen durch, wie:
- Grenzfeststellung und Zerlegungsvermessung
- Grenzanzeigen
- Gebäudevermessungen
- Sonderungen
Der Nachweis der Liegenschaften in Form des Liegenschaftskatasters wird in einem Geobasisdatenbestand überführt und bildet mit weiteren topografischen Angaben die Grundlage sogenannter Geoinformationssysteme. Neben den normalen Auszügen aus dem Liegenschaftsbuch und der Landschaftskarte werden vom Katasteramt weitere Unterlagen zu Verfügung gestellt.
Zu derartigen Unterlagen zählen topografische Karten, Lagepläne sowie weitere Unterlagen mit Geobasisdateninformationen sowohl in analoger als auch digitaler Form. Alle diese Daten werden von weiteren Behörden beispielsweise bei der Ausstattung von Grundstücken mit Bodenrichtwerten oder für die Erstellung von Verkehrswert-Gutachten verwendet.
Wer ein Gebäude errichten möchte beziehungsweise Besitzer eines Grundstücks ist, braucht eine Reihe von Unterlagen. Vom Katasteramt erhält der Bauherr folgende Unterlagen:
- Auszug aus dem Liegenschaftsbuch
- Auszug aus dem Gebäudebuch
- Amtlicher Lageplan
- Abzeichnung der Flurkarte
Die bei einem Katasteramt am häufigsten verwendete Unterlage ist die Flurkarte. Auf dieser Vermessungskarte sind ein Grundstück und die jeweiligen Nachbargrundstücke verzeichnet.
Außerdem ist die Form des Grundstücks, die Lage an Straßen oder Bahnlinien sowie dessen Himmelsrichtung ersichtlich. Bei der Beantragung einer Immobilienfinanzierung interessiert sich auch die Bank für die Flurkarte. Die Lage eines Grundstücks geht in eine Bewertung mit ein.