Allgemeine Motorfahrzeuge werden Kraftfahrzeuge oder kurz KFZ genannt. Zu diesen Fahrzeugen gehören unter anderem PKW, Bus, LKW, Motorrad oder Moped. Eine KFZ Versicherung ist daher in entsprechende Fahrzeugkategorien aufgeteilt.
Zusätzlich erfolgt eine weitere Unterteilung, denen bestimmte Personengruppen oder spezielle Fahrzeuge zugeordnet werden. Zu bekannten Kategorien einer KfZ Versicherung, die für einen besonderen Personenkreis vorgesehen sind, zählt die Autoversicherung für Beamte, Frauen oder Studenten. Gesonderte Unterkategorien sind beispielsweise die Zweitwagen-, Oltimer- oder LKW-Versicherung.
Der Begriff KFZ Versicherung wird im allgemeinen Sprachgebrauch meist als PKW-Versicherung beziehungsweise Autoversicherung verwendet. Oft findet sich das Kürzel KFZ zudem bei weiteren ergänzenden Versicherungen wie zum Beispiel bei der KFZ-Rechtsschutzversicherung oder KFZ-Insassenunfallversicherung.
Eine KfZ Versicherung wird als Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung sowie als freiwillige Kasko-Versicherung, unterteilt in Vollkasko- sowie Teilkaskoversicherung, abgeschlossen. Jeder Fahrzeughalter, der ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, ist per Gesetz verpflichtet, eine gültige Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit sich zu führen. Beim Führen von Kraftfahrzeugen wirkt die sogenannte Gefährdungshaftung.
Verursacht der Fahrzeughalter mit seinem Fahrzeug einen Personen- oder Vermögensschaden, muss er dafür vollständig haften. Die Haftung beziehungsweise Leistungspflicht im Schadensfall übernimmt hierbei die KFZ Versicherung. Sein eigenes Fahrzeug schützt ein Halter am besten mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung.
Mit dem Abschluss dieser Versicherung kann sich der Fahrzeughalter wirtschaftlich schützen, wenn er selbst sein Fahrzeug beschädigt beziehungsweise wenn es durch Elementarschäden, Brand oder Diebstahl Schaden nimmt.
Bei einer bloßen Fahrzeugstilllegung bleibt der Versicherungsschutz einer KFZ-Haftpflichtversicherung als Ruheversicherung unter bestimmten Voraussetzungen bestehen. Die Stilllegung darf 12 Monate nicht überschreiten.
Hat vor der vorübergehenden Außerbetriebnahme eine Vollkasko-Versicherung bestanden, gewähren einige Versicherer Leistungen einer Teilkaskoversicherung beitragsfrei weiter. Die Leistungspflicht der KFZ Versicherung erlischt erst mit der Kündigung oder wenn vom Versicherten vorsätzlich beziehungsweise unter Alkoholeinfluss Schäden herbei geführt werden.