Eine Lebensversicherung zählt zu den Personenversicherungen, die einem Versicherten zu einem vereinbarten Zeitpunkt oder den Hinterbliebenen im Falle des Todes einen einmaligen Kapitalbetrag auszahlen oder eine laufende Rente gewähren.
Grundsätzlich wird eine Lebensversicherung eingeteilt in Todesfallversicherung und Erlebensfallversicherung sowie in eine Kombination dieser beiden Versicherungsarten in Todes- und Erlebensfallversicherung.
Risikolebens- und Sterbegeldversicherung sichern das Risiko Todesfall ab. Die Leistung wird daher erst bei Tod des Versicherten fällig. Bei Abschluss einer Erlebensfallversicherung erhält der Versicherte zu einem festen Zeitpunkt eine Versicherungssumme, wenn er am Fälligkeitstag lebt.
Zu den Todes- und Erlebensfallversicherungen gehören die kapitalbildende und die fondsgebundene Lebensversicherung sowie die Rentenversicherung. Leistungen werden sowohl bei Tod des Versicherten als auch bei Erleben gezahlt.
Der Versicherte hat Anspruch auf eine garantierte Kapitalsumme sowie auf Anteile aus dem erwirtschafteten Überschuss. Die Lebensversicherung kann auf das Leben des Versicherten oder einer anderen dritten Person, welche dafür die Zustimmung erteilen muss, abgeschlossen werden.
Die Kombination mit weiteren Versicherungen, beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ist zulässig. Als Form der betrieblichen Altersversorgung kann ein Arbeitgeber Direktversicherungen für seine Arbeitnehmer abschließen.
Während der Vertragslaufzeit einer Lebensversicherung hat ein Versicherter das Recht seine Police zu ändern, zu verkaufen oder zum Ende einer laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Ist eine bestimmte Mindestversicherungssumme erreicht, kann die Versicherung für die restliche Zeit von der Beitragszahlung freigestellt werden.
Soll die Beitragszahlung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden, bedarf dies der Zustimmung des Versicherers. Die Stundung von Prämien ist eine Möglichkeit, um kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken. Bei Kündigung einer Lebensversicherung besteht ein Anspruch auf die Auszahlung eines Rückkaufswertes.
Um in den ersten Versicherungsjahren einen Rückkaufswert an den Versicherten auszahlen zu können, müssen die zumeist hohen Abschluss- und Vertriebskosten eines Versicherers auf fünf Beitragsjahre verteilt werden.