Die Miete für eine Wohnung oder ein Haus zahlt der Mieter in der Regel im Voraus am Monatsanfang. Die Höhe der Miete wird durch den Vermieter festgelegt, dies kann in Absprache mit dem Mieter geschehen und ist im Mietvertrag rechtlich festgehalten.
Die Summe setzt sich aus der sogenannten Kaltmiete sowie den Neben- oder Betriebskosten zusammen. Letztere werden zusammen mit der Miete in einer monatlichen Abschlagszahlung entrichtet.
Sie enthalten unter anderem Kosten wie Wasser, Heizung und Müllabfuhr. Wichtig für die Vertragspartner ist, dass die einzelnen Posten im Mietvertrag aufgeführt werden müssen. Viele Mieter ärgern sich über Erhöhungen der Miete durch den Vermieter. Diese sind jedoch unter bestimmten Bedingungen rechtlich möglich.
Generell gilt: Die Voraussetzung für eine Erhöhung der Miete ist, dass die aktuelle Miete seit mindestens 15 Monaten nicht gestiegen ist. Zudem ist eine Mieterhöhung außerhalb der örtlichen Vergleichsmieten, festgehalten in Nebenkosten oder Modernisierungsarbeiten. Jedes Anheben der Miete muss durch den Vermieter schriftlich begründet werden.
Wollen beide Vertragspartner finanzielle Planungssicherheit haben, empfiehlt sich entweder eine Staffel- oder Indexmiete. Ein Mieterhöhung ist für die Laufzeit des Vertrages ausgeschlossen, auch wenn es sich um Modernisierungsarbeiten handelt.