Heutzutage ist die Mieterselbstauskunft die wichtigste Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrages, denn wenn es darum geht Eigentum einer fremden Person anzuvertrauen steht der Vermieter vor einer wichtigen Entscheidung. Die in dem Formular zur Mieterselbstauskunft angegeben Daten sind zunächst der einzige Anhaltspunkt darüber, ob die Interessenten als Mieter geeignet sind oder nicht.
Die Mieterselbstauskunft beinhaltet Informationen zum Privatleben als auch zu den Arbeitsverhältnissen sowie zur aktuellen finanziellen Situation. Neben den allgemeinen Aussagen zur Person, wie zum Beispiel der bisherigen Anschrift, dem Familienstand und der Staatsangehörigkeit werden vom Interessenten Informationen über den bisherigen Vermieter und den derzeitigen Arbeitgeber verlangt.
Natürlich sind nicht in jedem Formular der Mieterselbstauskunft die gleichen Angaben gefragt, jedoch will sich der Vermieter einen Überblick über die Zahlungsfähigkeit der in Frage kommenden Mieter verschaffen.
Weiterhin werden in der Mieterselbstauskunft sämtliche Informationen des Mieters im Bezug auf das Mietobjekt offen gelegt. Hier soll unter anderem angegeben werden, für wie viele Personen die Wohnung benötigt wird, ob und wie viele Verwandte oder Kinder zum Haushalt gehören. Außerdem muss in der Mieterselbstauskunft eine Erklärung des Mietinteressenten abgegeben werden, dass keine Absicht besteht, weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen oder eine Wohngemeinschaft zu gründen und dass die Wohnung nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden soll.
Ebenso können auch Informationen über eventuell laufende Konkurs- oder Insolvenzverfahren verlangt werden und ob der Interessent aktuell als Schuldner von Mahnungen, eidesstattlichen Versicherungen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen betroffen ist. Im Übrigen wird in der Mieterselbstauskunft meist die Erklärung des Mieters abgegeben, Referenzfragen beim Vormieter und eventuell bei der Bank Nachfragen zur Schufa-Selbstauskunft zu gestatten.
Zwar ist eine Mieterselbstauskunft immer freiwillig, jedoch sinken die Chancen für den Mieter erheblich, wenn die Mieterselbstauskunft unvollständig zurück gegeben wird.