Man hört immer wieder, dass Mieter Wohnungen anmieten, aber ihrer Pflicht, jeden Monat Miete zu zahlen, nicht nachkommen.
Diese sogenannten Mietnomaden handeln in den meisten Fällen sogar vorsätzlich und hinterlassen die Wohnung in einem miserablen Zustand. Angaben des Eigentümerverbandes Haus & Grund zufolge, soll es in Deutschland zirka 15.000 Mietnomaden geben, die darauf aus sind, sich in Wohnungen einzunisten bis sie vom Eigentümer heraus geklagt werden.
Gemäß BGB § 542 Abs. 2 Nr. 3 kann der Vermieter den Mietvertrag außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Mieter „für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete […] in Verzug ist“.
Jedoch ignorieren Mietnomaden die fristlose Kündigung und selbst eine Räumungsklage scheint sie nicht abzuschrecken. Bekanntermaßen zieht sich dieser Prozess in die Länge und die Mietnomaden können sich in der Zwischenzeit ganz in Ruhe nach einer neuen Wohnung umschauen. Die Eigentümer werden vermutlich niemals die geschuldete Miete wieder bekommen und bleiben zu allem Überfluss auch noch auf den gesamten Prozesskosten sitzen.
Bonitätsauskunft hilft gegen Mietausfall
Doch wie kann man schon vor Vertragsabschluss erkennen, ob es sich bei den Interessenten um Mietnomaden handelt? Hierfür empfehlen sich preiswerte Auskünfte von Dienstleistern, die mit diversen Datenquellen die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen ihrer Interessenten berechnen. Mehr Informationen zur Bonitätsauskunft findest du hier.
Eine weitere Möglichkeit zur Absicherung ist die Vorvermieterbescheinigung. Mit diesem Formular kann geprüft werden, ob der Mietinteressent bereits bei seinem Vormieter Schulden hat.