Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass der Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dem Mieter mehr ausstellen muss.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung vom Vermieter, dass der Mieter keine Mietschulden mehr hat. Der BGH erklärte, dass es keine allgemeine Pflicht zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung gebe.
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen hat eine rechtlich weitreichende Wirkung, denn sie kann auch als eine sogenannte „Ausgleichsquittung“ angesehen werden. Damit würde der Vermieter auf alle eventuell noch bestehenden Ansprüche gegen den Mieter verzichten. Dies könne für den Vermieter Nachteile bringen, wenn nachträglich ein Streit wegen unterlassener Mietforderungen entsteht.
Der Mieter kann aber von dem Vermieter gegebenenfalls eine Quittung für die empfangenen Mietzahlungen verlangen.