Der Mietspiegel bietet Mietern und Vermietern eine Preisübersicht über die ortsüblichen Mieten. Zusammengestellt wird er in der Regel von den Städten, manchmal auch größeren Gemeinden, in Absprache mit Interessensgruppen wie Mieter- oder Vermieterverbänden und Maklern.
Im Mietspiegel werden unterschiedliche Kategorien berücksichtigt, darunter die Lage der Immobilie, die Qualität der Ausstattung und das Baujahr. Seit einigen Jahren wird in manchen Städten außerdem die Qualität in Bezug auf den Energieverbrauch (wie gut ist die Dämmung und damit die Option Heizkosten einzusparen?) berücksichtigt.
Je nach Beschaffenheit der Immobilie, zeigt der Mietspiegel die durchschnittliche Kaltmiete in Euro pro Quadratmeter an. Folgendes gilt es daher für Mieter und Vermieter zu beachten. Liegt die für eine Wohnung verlangte Miete deutlich über der Empfehlung, die aus dem Mietspiegel hervorgeht oder will der Vermieter diese deutlich anheben, kann der Mieter rechtlich dagegen vorgehen.
Vor Gericht dient der Mietspiegel als Beweis. Der Vermieter hat in diesem Fall nur noch die Möglichkeit mittels einer unabhängigen Mietdatenbank mindestens drei vergleichbare Immobilien und deren Mieten vorzulegen. Diese Art der Beweisführung ist wiederum nur möglich, wenn es sich bei dem vom Mieter vorgelegten Mietspiegel nicht um einen qualifizierten handelt.
Ein qualifizierter Mietspiegel wird alle zwei Jahre erarbeitet und ist von der Gemeinde sowie den Interessensvertretern anerkannt. Mietspiegel sind also in erster Linie ein Schutz für den Mieter, aber auch eine Hilfe für den Vermieter, der die Miete für seine Immobilie ermitteln möchte. Einen Mietspiegel für die eigene Stadt findet man problemlos im Internet.