Oftmals ist ein Streit zwischen Nachbarn wegen Lärm, Dreck oder mieser Stimmung bereits schon vorprogrammiert. Denn ist das nachbarschaftliche Verhältnis erst einmal vergiftet, bleibt losgelöst vom Ausgang der konkreten Auseinandersetzung die Lebensqualität nur allzu oft auf der Strecke. Und geht es dann um so prägnante Themen wie zum Beispiel Baumschutz, Pflanzenabfall, Geräte- oder Maschinenlärm, braucht man starke Nerven und einen guten Durchblick in Sachen Recht. In solchen Fällen greift das Nachbarrecht.
Das Nachbarrecht enthält Vorschriften des Zivilrechts, die die Interessen von Nachbarn regeln. Nach dem Nachbarrecht muss der Abstand zwischen den Grundstücken festgelegt werden. Wohl auf keinem Gebiet existieren so viele Vorschriften wie beim Nachbarrecht. Neben dem Bund hat jedes Land eigene Gesetze und Verordnungen erlassen. Örtliche Satzungen regeln vieles bis auf den Zentimeter genau. Ein wesentlicher Teil des Nachbarrechts wird von den Ländern geregelt. Gerichte eines jeden Bundeslandes benutzen ein anderes Nachbarrechtsgesetz bei Verhandlungen von Nachbarschaftsstreit.
Aus dem Nachbarrecht stehen Mietern die Rechte aus dem Immissionsschutz und die Rechte aus dem Besitzesschutz zu. Diese Rechte gelten jedoch nur in Bezug auf Nachbarn eines anderen Grundstücks. Bei Streitigkeiten unter Nachbarn beziehungsweise Mietern aus derselben Liegenschaft kommt das Mietrecht zur Anwendung. Unterschiede im Nachbarrecht unterscheidet man in den einzelnen Bundesländern vor allem beim Grenzabstand für Pflanzen, Bäume und Sträucher, Hecken, Einfriedungen (Zaun) und Bodenerhöhungen.
Auch wer baut, kann Probleme mit dem Nachbarn bekommen. Das Baurecht räumt hierbei dem Nachbarn spezielle Rechte gegenüber der Baubehörde ein. Vorbeugend sollte der Bauherr die Nachbarn über das Vorhaben informieren und deren Unterschriften im Baugenehmigungsverfahren einholen. Das hat nicht nur formelle Bedeutung, denn eine Unterschrift gilt hier als Zustimmung. Unterschreibt der Nachbar jedoch nicht, wird die Baugenehmigung zwar erteilt, aber der Widerstand des Nachbarn kann allerdings zu Komplikationen bis hin zum Baustopp führen.
Neben dem privaten Nachbarrecht, welches bundesrechtlich in dem bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist, ist das öffentliche Nachbarrecht zu unterscheiden. Hierdurch ergeben sich subjektive Rechte des einzelnen im Verhältnis zu den Eigentümern angrenzender Grundstücke. Diese Beziehungen werden mitunter als öffentliches Nachbarrecht bezeichnet.