Als Neubau wird ein Objekt bezeichnet, welches sich durch eine für eine Zeit typische Bauweise auszeichnet. Gebäude, die vor dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden, werden in der Regel als Altbauten benannt.
Anfang der 1950er Jahre beginnt in Deutschland die Plattenbauweise. Die Bauausführung im Wohnungsbau erfolgt mit Betonwänden und Betondecken sowie Verbundfenstern. Im Berliner Mietspiegel ist diese Begriffsanwendung üblich.
Zudem wird eine Raumhöhe von weniger als drei Meter als Bewertungskriterium eingeschlossen. Als Neubau gelten auch unmittelbar fertiggestellte Gebäude. Im Baurecht wird der Begriff Neubau auch dann angewendet, wenn es bei einer Sanierung zu einer wesentlichen Änderung der Bausubstanz kommt und sich das Aussehen und die Größe der Immobilie ändert.
Bei einem Neubau muss sich ein zukünftiger Bauherr in der Regel mehr Gedanken machen als ein Käufer einer bereits bestehenden Immobilie. Das beginnt mit den Überlegungen, ob das neue Heim schlüsselfertig erworben oder ob es teilweise oder vollständig selbst errichtet werden soll.
Weiterhin muss man sich entscheiden, ob der Neubau als Massivhaus Stein auf Stein oder als Fertighaus in Holzrahmenbauweise gebaut wird. Entscheidend für den Erfolg des Bauvorhabens wird in jedem Fall die richtige Auswahl von Bauträger oder Bauunternehmen sein.
Die Qualität eines Bauunternehmens spielt besonders bei der Neuerrichtung vom Keller bis zum Dach eine Rolle. Dumpingpreise können für einen Bauherrn verlockend sein. Erst während des Baus stellen sich dann oft Baumängel ein oder das Unternehmen meldet Insolvenz an, ohne bezahlte Bauleistungen zu erbringen.
Bei der Ausgestaltung der Bauverträge sollten Spezialisten konsultiert werden, um vom Bauunternehmen nicht übervorteilt zu werden. Fachleute und Verbände geben einem Bauherrn gute Unterstützung. Das beginnt mit der Begleitung in der Bauphase und endet mit der Abnahme des Neubaus.