Ein Ratenkredit ist eine gute Finanzierungsmöglichkeit für Privatpersonen. Die monatlichen Raten bestehen aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil.
Mit jeder Rate sinkt der Zinsanteil und der Tilgungsanteil wird größer. Am Ende steht der Tilgungsanteil bei 100 Prozent und der Kreditnehmer ist schuldenfrei. Der große Vorteil ist aber, dass die monatliche Rate immer gleich bleibt. In vielen Banken wird dem Ratenkredit, je nach Verwendungszweck, ein bestimmter Produktname gegeben. Darunter zählen der Autokredit oder auch der Privatkredit.
Um einen Ratenkredit zu bekommen, werden vom Kreditnehmer einige Sicherheiten verlangt. Im Regelfall reicht ein einfacher Gehaltsnachweis und eine feste Arbeitsstelle. Sollte der Kreditnehmer die fälligen Raten also nicht mehr zahlen können, nimmt sich die Bank diesen Betrag direkt vom Gehalt.
Sollte sich der Ratenkredit allerdings auf eine sehr hohe Summe belaufen, so wird neben dem Gehaltsnachweis noch eine Bürgschaft verlangt. Diese Person verpflichtet sich den Ratenkredit abzubezahlen, sollte der eigentliche Kreditnehmer dazu nicht mehr in der Lage sein.
Der Kreditvertrag ist automatisch beendet, sobald die letzte Rate vom Kreditnehmer abbezahlt ist. Der Vertrag kann allerdings auch schon vorher von der Bank gekündigt werden. Dies geschieht allerdings nur, wenn der Darlehensnehmer mit mindestens zwei Raten im Verzug ist und somit Ratenrückstände von mindestens zehn Prozent bestehen. Die Bank muss mit einer Mahnung dem Kreditnehmer die bevorstehende Vertragskündigung jedoch ankündigen.