Bei einem Gutachten wird die Immobilie von einem Gutachter bewertet. Er stellt den aktuellen Wert der Immobilie mit Fakten und Details dar. Das sind unter anderem die Lage und der Zustand der Immobilie.
Dieses Gutachten wird von dem Darlehensgeber als Grundlage für den Beleihungswert verwendet. Somit bestimmt das Gutachten maßgeblich die Kredithöhe. Dabei ist es oft der Fall, dass die Kosten der Schätzung dem Kreditnehmer verrechnet werden.
Diese Gebühr nennt sich dann Schätzungskosten. Doch auch unter den Namen: Gutachterkosten und Taxkosten ist sie bekannt. Diese Kosten gehören nicht zu dem Effektivzinssatz dazu und können mit richtiger Verhandlung mit der Bank gesenkt werden.
Bei den meisten Banken wird man eine Rechnung für Schätzkosten erhalten. Diese Schätzkosten sind sowas wie eine versteckte Bearbeitungsgebühr. Sie können oft ausgehandelt werden.
Es besteht sogar meistens die Chance sie auf 0 € zu bringen, da der Zinssatz der Finanzierung dadurch nicht verändert wird. Desweiteren haben Banken nicht die Befugnis, die Kosten zur Ermittlung des Beleihungswertes gesondert zu berechnen. Die Feststellung des Verkehrs- und Beleihungswerts ist eine gesetzliche Pflicht und Aufgabe der Bank und wird nur aus eigenem Interesse gemacht.
Diesen muss die Bank feststellen, weil der Bauherr die Immobilie auch als Sicherheit für das Darlehen nehmen wird. Kennt die Bank den Verkehrs- und Beleihungswert, weiß sich auch wie viel die Immobilie als Sicherheit wert ist. Also hat nur die Bank einen Vorteil an dem Gutachten der Immobilie und aus diesem Grund darf von der Bank auch keine Sondergebühr für eine Erstellung des Wertgutachtens verlangt werden.