Die Baustellenverordnung ordnet an, wer in Deutschland privat oder gewerblich bauen möchte und mehrere Arbeitnehmer zur gleichen Zeit von unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt, muss sich einen Sicherheitskoordinator bestellen. Der Sicherheitskoordinator und gleichzeitig auch Gesundheitskoordinator (SiGeKo) darf dabei nicht unterqualifiziert sein.
Gemäß der Art und Komplexität der Baumaßnahme können Techniker, Meister, Ingenieure und Architekten damit beauftragt werden. Der Experte Peter Sohn von der Arge Baurecht äußerte, dass die Fachleute ausreichend qualifiziert sein müssen, denn die Haftungsrisiken für den Sicherheitskoordinator und Gesundheitskoordinator sind riesig.
Der Sicherheitskoordinator haftet prinzipiell, wenn auf der Baustelle Personen zu Schaden kommen und auch gegenüber Dritten, weil die Unfallverhütungsvorschriften nicht eingehalten wurden.
Die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator ist nichts für jedermann, da hier eine hohe Qualifikation gefragt ist und die Honorierung nicht gesetzlich geregelt ist, würden die Sicherheitskoordinatoren manchmal vergleichsweise minderwertig bezahlt werden.
Aber darauf sollten sich die Koordinatoren nicht einlassen, denn sie müssen selbst für teuren Versicherungsschutz sorgen, betonte Sohn. Denn nicht in allen Fällen garantiere die normale Berufshaftpflicht Deckung.