Der Begriff Stellplatz (STP) ist in den öffentlichen Landesbauordnungen geregelt. Er stellt eine definierte Fläche dar, die dem Abstellen von Fahrzeugen wie PKW, Kraftrad oder Fahrrad dient. Ein notwendiger Stellplatz ist im Gegensatz zum einfachen Parkplatz ein baurechtlicher Nachweis, den der Bauherr bei der Einreichung von Bauanträgen gegenüber der Baubehörde erbringen muss.
Ist ein Stellplatz mit Dach und Wänden umbaut, spricht man von einer Garage. Ein lediglich überdachter Stellplatz wird als Carport bezeichnet. Mehrere Stellplätze treten in unterschiedlichen Formen als Parkdeck, Tiefgarage oder Parkhaus auf.
Diese Formen können gleichfalls einem Nachweis notwendiger Stellplätze beispielsweise bei der Errichtung von Einkaufszentren oder Sportstätten erbringen. Besondere Stellplätze gibt es für Wohnmobile und Wohnwagengespanne. Eine jeweilige Landesbauordnung verpflichtet einen Bauherrn, für einen ausreichenden Umfang an Stellplätzen und Garagen zu sorgen. Die Art einer baulichen Anlage bestimmt die Anzahl der Stellplätze.
Anzahl von notwendigen Stellplätzen zum Beispiel im Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- 1 STP bis 2 für Einfamilienhäuser
- 1 bis 1,5 STP für Miethäuser pro Wohnung
- 1 STP je 40 Quadratmeter Nutzfläche für Büro- und Verwaltungsgebäude
- 1 STP je 30 Quadratmeter Verkaufsfläche für Läden
Nicht in jedem Fall ist die Errichtung von Stellplätzen sowohl baurechtlich als auch praktisch möglich. Der Bauherr kann sich von der Erbringungspflicht im Rahmen einer Ablösevereinbarung mit seiner Gemeinde befreien lassen. In den Gemeindesatzungen sind Ablösesummen in Abstimmung mit der übergeordneten Baubehörde festgelegt.
Die Ablösebeträge können in ihrer Höhe sehr unterschiedlich ausfallen. Steuerrechtlich sind sie den Herstellungskosten zugeordnet. Die Gemeinde kann diese Einnahmen für die Schaffung öffentlicher oder privater Parkplätze verwenden. Sie unterliegt bei ihrer Entscheidung jedoch keinem Rechtszwang. Können Mieter einen Stellplatz oder eine Garage nutzen, ist das in den Mietverträgen genau geregelt.