Teilkündigungen des Mietvertrags können für unwirksam erklärt werden. Zu dieser Feststellung kam der Deutsche Mieterbund in Berlin.
Generell ist die Kündigung eines Mietvertrags nur als Ganzes möglich und dem Mieter muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingeräumt werden. Eine Teilkündigung einzelner Räume einer Wohnung, welche im Mietvertrag stehen, kann nicht willkürlich vom Vermieter durchgeführt werden.
Welche Bedingung muss erfüllt werden, damit eine Teilkündigung wirksam wird
Eine Teilkündigung ist nur gerechtfertigt, wenn es sich bei der Kündigung um Räume handelt, die im Mietvertrag als „nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume“ eingetragen sind. Hierzu zählen u. a. Garagen und Keller.
Der Vermieter kann eine teilweise Kündigung des Mietvertrags nur dann durchführen, wenn er wichtige Gründe dafür hat, wie das Vorliegen von Mietzahlungsrückständen oder die Nebenräume für Eigenbedarf benötigt werden. Außerdem dürfen solche Räumlichkeiten einer Kündigung unterzogen werden, wenn der Vermieter sie nutzen möchte, um neue Mietwohnungen zu schaffen.
Die Absicht einer Teilkündigung muss genauestens dargelegt werden. Dazu müssen auch bei Nebenräumen Kündigungsfristen für die Mieter einräumt werden.
Teilkündigungen können angefochten werden
Mieter können die Teilkündigung des Mietvertrags aufgrund von Härtegründen anfechten. Nämlich in dem Fall, dass die gekündigten Räumlichkeiten dringend vom Mieter benötigt werden und der Vermieter keine Alternativen anbieten kann. Außerdem sind die Mieter berechtigt eine Mietkürzung durchzuführen.
Auch bei einem geplanten Abriss des Hauses kann der Vermieter die Mietverträge einer Kündigung unterziehen. Solchen Fällen kann durch eine Kündigungsvereinbarung entgegengewirkt werden. Hierbei wird festgelegt, dass die ordentliche Kündigung eines Mietvertrages erst nach Ablauf einer Frist von 4 Jahren durch eine der Parteien durchgeführt werden kann. Bei extremen Verstößen gegen den Mietvertrag, wie das Auslassen der Mietzahlungen, kann diese Frist allerdings schon vorzeitig beendet werden.