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Tilgung

Tilgung

TilgungWird eine Geld- beziehungsweise Kapitalschuld beglichen, wird das als Tilgung von Krediten oder Anleihen bezeichnet. Das Ausgleichen von Schuld erfolgt auf der Grundlage eines festgelegten Tilgungsplans durch monatliche Ratenzahlung oder zu einem Fälligkeitstag als einmalige Rückzahlung.

Der Begriff Tilgung bezeichnet im Kreditwesen die Rückzahlung einer definierten Forderung, die aus Kreditsumme und Zinsen sowie weiteren Gebühren und Kosten besteht. Die Rückzahlung erfolgt bei Verbraucherkrediten in der Regel in monatlichen Beträgen, die aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil bestehen.

Andere Kreditformen wie zum Beispiel Hypotheken und Privatkredit können einen konkreten Fälligkeitstag benennen. Am Fälligkeitstag ist die Schuld vollständig als einmaliger Betrag zurück zu zahlen. Während der Vertragslaufzeit erfolgt keine Tilgung. Lediglich Zinsen werden gezahlt. Am kundenfreundlichsten gelten sogenannte Annuitätendarlehen, da sich eine Schuld mit fortschreitender Vertragsdauer kontinuierlich vermindert.

Die Form einer Tilgung vereinbaren Kreditgeber und Kreditnehmer bei Vertragsabschluss. Diese Vereinbarung wird in einem Tilgungsplan konkretisiert. Der Kunde erhält aufgezeigt, zu welchem Zeitpunkt eine Restschuld noch besteht. Die vorzeitige Tilgung einer bestehenden Schuld kann jederzeit erfolgen, entweder indem eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt wird oder nach einer Laufzeit von wenigstens 10 Jahren.

Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten können beide Vertragspartner eine zeitweilige Tilgungsaussetzung vereinbaren. Eine eigenmächtige einseitige Aussetzung von Zins- und Tilgungszahlungen führt im schlimmsten Fall zur sofortigen Kreditkündigung. Eine offene Kreditsumme muss dann umgehend bezahlt werden.

Bei einem endfälligen Kredit kann eine Tilgung von einem Tilgungsträger übernommen werden. Das können kapitalbildende Lebensversicherungen und weitere Sparformen sein. Ein Kreditgeber oder Anleger muss bei dauernder Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers beziehungsweise der Anlagegesellschaft mit einem Ausbleiben der Tilgung rechnen.

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