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Verkehrswertgutachten: Was ist es und was wird gemacht?

Verkehrswertgutachten: Was ist es und was wird gemacht?

VerkehrswertgutachtenDem Verkehrswertgutachten kann der aktuelle Verkehrswert sowie der Marktpreis der Immobilie entnommen werden.

Für das Verkehrswertgutachten gibt es bestimmte Richtlinien. Diese befinden sich in der Wertermittlungsverordnung.

Grundsätzliches zum Verkehrswertgutachten

In dem Verkehrswertgutachten geht es nicht um Moderniersierungs-, Renovierungs- oder Sanierungsmöglichkeiten. Genau so wenig beurteilt es Bauschäden oder sonstige Schäden. Es geht einzig und alleine um den Preis, der für die Immobilie zu bezahlen wäre. Damit dieser bestimmt werden kann, sind genaue Kenntnisse über den regionalen Immobilienmarkt und aktuelle Trends nötig.

Weiterhin ist auch auch Wissen von der gewöhnlichen Wertermittlung wichtig. Doch auch die Erfahrung des jeweiligen Gutachters spielt eine zentrale Rolle für die Erstellung des Verkehrswertgutachtens.

Das wird bei einem Verkehrswertgutachten gemacht

Bei einem Verkehrswertgutachten werden alle relevanten Daten und Unterlagen einer Immobilie ausgewertet. Dazu gehört eine genaue Inspektion der Immobilie. Diese wird kleinlich mit Fotos dokumentiert.

Nun gibt es unterschiedliche Dinge, die den Marktpreis der Immobilie beeinflussen. Das sind größtenteils die Beschaffenheit des Grundstücks, das Zubehör und Ausstattung der Immobilie sowie der Zustand der Immobilie. Mit diesen Faktoren kann der Verkehrswert der Immobilie bereits relativ gut eingeschätzt werden.

Das ist ein Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ist meist ungefähr 30 Seiten dick und zeigt den Ermittlungsprozess des Marktwerts auf. Doch das Gutachten ist noch lange keine Garantie dafür, ob der Preis auch später beim Verkauf der Immobilie erreicht wird.

Es gibt lediglich einen Überblick über den Verkehrswert der Immobilie zu dem angegebenen Zeitpunkt. Das heißt, dass der Verkehrswert immer an den Wertermittlungstag gebunden ist. Bei der Beauftragung eines Gutachters ist zwischen einem Privatgutachen und einem Gerichtgutachten zu unterscheiden.

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