Der Begriff Versicherungsschutz wird für die Versicherungsfälle verwendet, für die ein Versicherer nach Abschluss und wirksam werden eines Versicherungsvertrages Leistungen beziehungsweise Entschädigungen erbringen muss. In einigen Fällen kann ein Versicherungsfall bestehen, wenn ein bereits vergangenes Ereignis bekannt wird.
Grundlegendes zur Vertragsgestaltung und Vertragsdurchführung regelt das Versicherungsvertragsgesetz. Danach ist ein Versicherungsvertrag ein Vertrag, der im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses den Versicherungsschutz gegen Zahlung einer Prämie zusichert. Die Vertragsparteien werden in Versicherer und Versicherungsnehmer unterschieden, wobei letzterer den Versicherungsschutz beansprucht.
Ein Versicherungsschutz besteht während eines Versicherungsverhältnisses. Während dieser Vertragsdauer oder sogenannten Gefahrtragungsdauer führen bestimmte Ereignisse, die im einzelnen Vertrag konkret benannt sind, zu einem Entschädigungsanspruch. Jeder Versicherungsvertrag benennt als eine wesentliche Vereinbarung einen jeweiligen Versicherungsbeginn und ein Versicherungsende, genannt Versicherungsdauer.
Der Begriff Versicherungsdauer wird bei anderen Verträgen durch den Begriff Leistungsdauer ersetzt. Dies ist dann der Fall, wenn die Versicherungsleistung nicht als einmaliger Betrag gezahlt wird, sondern als eine laufende Zahlung erfolgt. Das ist beispielsweise bei der regelmäßigen Zahlung von Renten der Fall.
Bei einer Leibrente erstreckt sich der Versicherungsschutz auf einen Zeitraum bis zum Tod eines Rentenempfängers. Das Versicherungsende ist abhängig von einem versicherten Ereignis. Die Leistungsdauer entspricht in einem solchen Fall der Versicherungsdauer. Ein Versicherungsschutz für das Überleben besteht für die Dauer der Leistung.
In einem Versicherungsvertrag sind weiterhin die Dauer der Beitragszahlung geregelt. Für eine laufende Beitragszahlung sind erster und letzter Zahlungstermin sowie die jeweiligen Fälligkeitstermine der Prämienzahlungen benannt. Eine regelmäßige Beitragszahlung kann demnach monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder auch jährlich erfolgen.
In besonderen Verträgen werden sogenannte Einmalzahlungen geregelt. Ein Versicherungsschutz entsteht und bleibt nur erhalten, wenn für die entsprechende Versicherungsperiode der Beitrag vertragsgemäß gezahlt wird.