Die Vollfinanzierung findet in der Regel dort statt, wo ein hochwertiges Gut über ein Darlehen erworben werden soll. Meistens wird die Vollfinanzierung in Anspruch genommen, wenn es darum geht eine Immobilie zu erwerben, die über einen monatlichen Abtrag abgezahlt werden soll.
Die Finanzierungssumme erstreckt sich bei der Vollfinanzierung in der Regel über den vollständigen Kaufpreis, häufig werden auch Gebühren für Makler, Grundbucheintrag und Notar im Finanzierungsbetrag mit einkalkuliert. Im Endeffekt bedeutet das, dass jeder Verbraucher, auch wenn kein Eigenkapital vorhanden ist, durch eine Vollfinanzierung die Möglichkeit hat, eine eigene Immobilie zu erwerben.
Die Abzahlung erfolgt in monatlichen Raten, der Finanzierungsbetrag verringert sich von Jahr zu Jahr und irgendwann, nach einer festgelegten Laufzeit ist die Immobilie über die Vollfinanzierung abgezahlt und tatsächliches Eigentum des Besitzers. Die Laufzeit errechnet sich am aktuell gültigen Zins zum Datum des Vertragsabschlusses und dem monatlichen Tilgungsbetrag – hieraus ergibt sich eine endgültige Dauer der Abzahlung. Bei vielen Verträgen zur Vollfinanzierung besteht die Möglichkeit, die Laufzeit zu verkürzen, beispielsweise durch Sondertilgungen, sofern solche möglich sind.
Die Vollfinanzierung ist allerdings auch in anderen Bereichen möglich, beispielsweise beim Kauf eines wertvollen Neuwagens. Viele Autohäuser bieten in Zusammenarbeit mit speziellen Banken und nach deren Richtlinien die Vollfinanzierung beim Kauf eines Neuwagens an, die bei entsprechender Bonität durchaus gewährt wird.
Zur Ermittlung der Bonität muss das regelmäßige Einkommen nachgewiesen werden und selbstverständlich wird auch die Schufa auf Einträge überprüft. Wichtig hier ist nicht etwa die Anzahl der aktuell laufenden Kredite und Verbindlichkeiten, sofern diese ordnungsgemäß bezahlt werden. Bei ordnungsgemäßem Zahlungsverhalten ist immer die Bonität vorhanden.