Die Wohngebäudeversicherung deckt den Eigentümer eines Hauses bei Schäden finanziell ab. Wenn das Haus durch äußere Einflüsse beschädigt wird, zahlt die Wohngebäudeversicherung den Schaden. Deshalb ist es jedem Hauseigentümer zu empfehlen, eine solche Versicherung abzuschließen.
Eine Wohngebäudeversicherung besteht in den meisten Fällen aus drei verbundenen Versicherungen. Diese sind Versicherungen gegen Feuer sowie Leitungswasser und Sturm. Allerdings zählen in diese Versicherungen auch Schäden, die durch Hagel oder Blitzschlag verursacht wurden.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten ein Komplettpaket mit allen drei Versicherungen an. Diese können aber auch einzeln abgeschlossen werden. In den meisten Fällen wird nur das Gebäude an sich versichert, ohne die darin befindlichen Sachen. Ziel einer Wohngebäudeversicherung ist die finanzielle Unterstützung für einen Wiederaufbau oder eine Sanierung des Wohnhauses.
In Mehrfamilienhäusern sind fest installierte Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel eine Einbauküche, mitversichert. Des Weiteren kann der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses bei einem Schadensfall bis zu einem Jahr die Mietkosten erstattet bekommen. Außerdem werden dem Eigentümer Schadensminderungskosten und eventuelle Aufräumungs- und Abbruchskosten erstattet. Wenn ein Mieter nachträglich Gegenstände in seiner Wohnung anbringt, so werden diese nicht mit in der Wohngebäudeversicherung berücksichtigt.
Bei Einfamilienhäusern deckt die Wohngebäudeversicherung in vielen Fällen auch die Nebengebäude wie Geräteschuppen oder Garagen ab. Diese müssen allerdings vorher in der Versicherung ausdrücklich vereinbart und angegeben werden. Jede dieser drei Versicherungen hat eindeutige Bedingungen, wann sie die Kosten für einen entstandenen Schaden übernimmt.
Beispielsweise wird die Sturmversicherung erst ab einer Windstärke von mindestens acht gültig. Auch die Feuerversicherung zahlt nur dann den entstandenen Schaden, wenn der Brand ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist.