Der Wohnungsbau bezeichnet die Errichtung von Gebäuden und Siedlungen für Wohnzwecke. Der Wohnungsbau erfolgt sowohl durch private Initiative als auch durch die öffentliche Hand. In den Regelungen und der Förderung des Wohnungsbaus zeigt sich das wirtschaftliche oder gesellschaftliche System.
Nach dem Zweiten Weltkrieg hat die Bundesrepublik große Anstrengungen unternommen, den großen Wohnungsmangel zu vermindern. Beispielsweise wurden bis zum Jahr 1970 jährlich 500.000 Wohnungen errichtet.
Der massenweise Neubau von Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ist inzwischen durch die Sanierung von Altbauten sowie durch die Schaffung selbstgenutzten Wohnraumes ersetzt worden. Wohnungsmangel besteht, regional sehr unterschiedlich, auch heute noch und er wird sich durch eine steigende Anzahl der Single-Haushalte in den nächsten Jahren erhöhen. Preisgünstiger Wohnraum ist in vielen städtischen Ballungsgebieten auf dem freien Wohnungsmarkt nur schwer zu finden.
In Deutschland ist Wohnungsbau eine sozialstaatliche Aufgabe, die auf der Grundlage der Wohnungsbaugesetze und sonstiger Vorschriften durch eine Vielzahl von Fördermaßnahmen realisiert wird. Fördermaßnahmen beispielsweise in Form von Steuerbegünstigungen, Wohnungsbauprämien und zinsverbilligten öffentlichen Darlehen oder Zuschüsse werden im frei finanzierten, steuerlich begünstigten und im sozialen Wohnungsbau unterschiedlich genutzt.
Das Hauptziel der Förderung des Wohnungsbaus besteht darin, eine ausreichende Wohnversorgung zu sichern und Wohnungsmangel zu beseitigen. Als förderungsfähiger Personenkreis gelten in der Regel die Bezieher von normalen Einkommen, denen die Bildung von Wohneigentum (selbstgenutzte Eigentumswohnung, Eigenheim) erleichtert werden soll.
Zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern sind unter anderem auf die Nutzung erneuerbarer Energien oder die Sanierung von Altbauten mit Wärmedämmung ausgerichtet. Einen weiteren Schwerpunkt nimmt die Förderung junger Familien ein. Bei Bedarf werden spezielle Sozialprogramme von Gemeinden ins Leben gerufen. Bauträger im sozialen Wohnungsbau werden dann beispielsweise mit verbilligten Grundstücken, zinsverbilligten Krediten und KfW-Darlehen unterstützt.