Der Verband Privater Bauherren (VPB) macht darauf aufmerksam, dass Bauherren bei Vertragsverhandlungen auf einen Zahlungsplan achten sollten, der dem Baufortschritt genaustens entspricht.
Weiterhin äußert der Verband, dass die meisten Bauunternehmer den Bauherren, mit Hilfe eines überzogenen Zahlungsplanes, zu enormen Vorauszahlungen drängen.
Beim Bau gelte grundsätzlich, dass die Zahlung erst nach der Bauabnahme anfällt. Des Weiteren ist der Hausbau ein großes Werk, bei dem die Baufirmen, mit Recht, Abschlagszahlungen verlangen könnten.
Jedoch könnten dann solche Abschlagszahlungen immer erst nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung verlangt werden. Zweifelhaft hingegen seien Verträge, bei denen bei Abschluss und noch vor der Bauabnahme Abschlagszahlungen verlangt werden. Einen Abschlag zu zahlen und keinen Gegenwert dafür bekommen zu haben, ist sehr unseriös.
Wichtig hierbei ist es, dass bei einer Insolvenz des Unternehmers die Abschläge verloren sind. Der VPB weist darauf hin, eine Schlussrate von mindestens fünf Prozent vom Gesamtpreis zu vereinbaren. Denn so bleibt hinterher genügend Geld, um nach der Bauabnahme wirtschaftlichen Druck, durch Zurückbehaltung des Geldes für die schnelle Beseitigung von Restmängeln, auszuüben.