Eine Zwangsversteigerung ist nicht immer unausweichlich. Wenn aber der Hauseigentümer die Raten für die Tilgung des Immobiliendarlehens nicht bezahlen kann, begibt er sich auf die Suche nach den Wegen zur Immobilienrettung.
Das bedeutet aber auch, dass man auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken soll und sich nicht vor der Zwangsversteigerung retten soll. Doch dafür braucht man Hilfe von den Profis, denn nur so kann das Waffengleichgewicht zu der Bank gleichgestellt werden, denn die Bank kennt sich im Verfahren aus.
Neue Zahlungsregelungen vereinbaren
In dem günstigeren Fall, wenn der Sachbearbeiter der Bank persönlich und vor Ort ansprechbar ist, kann man den Versuch wagen, die Zahlungsregelung zu vereinbaren, die rücksichtsvoll die persönliche Situation miteinbezieht.
Im Fall einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit oder Erkrankung kann man oft einen Zahlungsaufschub erreichen und so kann die Immobilie gerettet werden. Der Hauseigentümer hat auch die Möglichkeit, das Haus zu umschulden, doch die Bemühungen beweisen sich als sehr kompliziert, denn die Bank hat oft die Kreditkündigung schon direkt in die Schufa eingetragen.
Diese fällt so in der Schufanfrage der neuen Bank negativ auf. Vielleicht kann man aber den Aufschub der Schufameldung erreichen, denn diese ist auch im Interesse der Bank. Wenn der Hauseigentümer das Haus umschulden will, braucht er dafür eine ordentliche Schufa und wenn die Umschuldung klappt, bekommt die Bank ihr Darlehen zurück – und so muss keine unangenehme Zwangsversteigerung statt finden.