Eine Zwangsvollstreckung ist ein rechtliches Verfahren, bei dem ein Gläubiger seine noch ausstehenden Zahlungen beim Schuldner einklagen und wiederbekommen kann. Die Zwangsvollstreckung geht somit geregelt vonstatten und es kommt nicht zu Selbsthilfeaktionen.
Eine Zwangsvollstreckung kommt dann zum Einsatz, wenn ein Schuldner den ausstehenden Forderungen seines Gläubigers nicht mehr nachkommen kann oder will. In den meisten Fällen handelt es sich bei einer Zwangsvollstreckung um eine ausstehende Geldsumme.
Wenn dies geschieht, kann sich der Gläubiger einen entsprechenden Vollstreckungsbescheid holen. Liegt dieser vor, sucht ein Gerichtsvollzieher den Schuldner auf und stellt noch einmal fest, ob der Schuldner wirklich nicht freiwillig zahlen will. Sollte dies der Fall sein, ist es dem Gerichtsvollzieher gestattet, Gegenstände in der Wohnung des Schuldners zu pfänden.
Ist der Schuldner im Besitz von teuren Gegenständen oder Geräten, werden diese mit einer Pfandsiegelmarke beklebt. Das eigenmächtige Entfernen dieser ist strafbar. Diese Gegenstände werden anschließend versteigert und der Erlös kommt dem Gläubiger zu Gute. Allerdings ist es dem Gerichtsvollzieher nicht gestattet, alles zu pfänden.
Es ist gesetzlich bestimmt, dass einige Gegenstände unpfändbar sind. Dies sind beispielsweise die notwendigsten Einrichtungsgegenstände, Kleidung oder Geräte zur Berufsausübung. Sollte der Schuldner keine pfändbaren Gegenstände besitzen, kann es im Zuge einer Zwangsvollstreckung auch zum Pfänden des Gehaltes kommen.
Stellt ein Gläubiger einen derartigen Antrag, so ist der Arbeitgeber des Schuldners verpflichtet, dem Gläubiger das Gehalt des Schuldners zu überweisen. Dies allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ist es nicht möglich, dass gesamte Gehalt des Schuldners einzufordern.