Im Bereich von Immobilien versteht man unter Instandhaltung die Beseitigung von Schäden an Gebäuden. Schäden können mehrere Ursachen haben. Ursachen sind beispielsweise Alterung, Witterungseinflüsse und allgemeine Abnutzung. Die Kosten der Instandhaltung einer Immobilie gehören neben weiteren Kosten aus Verwaltung und Abschreibung zu den Bewirtschaftungskosten einer Immobilie.
Der Besitzer und Bewohner eines Eigenheims kommt für die Instandhaltung allein auf. In Mehrfamilienhäusern erfolgt eine anteilmäßige Verrechnung innerhalb der reinen Miete. Instandhaltungskosten sind keine Betriebskosten, sondern ein Bestandteil der Grund- beziehungsweise Kaltmiete. Als Mietobergrenze gilt die Höchstmiete, die der Gesetzgeber für mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen in bestimmten Zeitabständen festgelegt hat.
Der Eigentümer eines Gebäudes sieht sich ständig mit dem Problem der Instandhaltung konfrontiert. Sie ist jedoch die Voraussetzung für den Werterhalt und die wirtschaftliche Nutzung eines Gebäudes. Um dem gerecht zu werden, bedarf es einer Instandhaltungsstrategie, die mit der Vorbereitung der Finanzierung und einer Liquiditätsplanung einhergeht.
Bis zu einem Prozent des Wertes einer neu erbauten Immobilie sollte eine jährliche Instandhaltungsrücklage betragen. Allgemein kann festgestellt werden, dass die Summe der Instandhaltungskosten während einer bestimmten Nutzungsdauer den Kaufpreis beziehungsweise Wert bei Anschaffung übersteigt.
Ein umsichtiger Eigenheimbesitzer beginnt bereits mit dem Einzug mit der Rücklagenbildung. Mit einem Bausparvertrag kann eine später notwendig werdende Instandhaltung rechtzeitig finanziell vorbereitet werden. Werden Reparaturen nicht rechtzeitig vorgenommen, entstehen vielfach weitere Kosten durch einen wachsenden Sanierungsaufwand.
Der Käufer eines älteren Gebäudes muss bei einem günstigen Kaufpreis meist weitere hohe Sanierungskosten berücksichtigen. Im allgemeinen sind Heizungen in der Regel nach 20 Jahren sowie Fenster und Türen nach 25 Jahren zu ersetzen. Für Dachziegel und Putz gilt eine Zeitdauer von 30 bis 40 Jahren.