Der Begriff Agio entstammt dem italienischen und findet seine Bedeutung in der Finanzwelt als Aufschlag oder Aufgeld. Ein praktisches bekanntes Beispiel für Agio sind Investmentfonds, bei denen meistens ein Ausgabeaufschlag zu verzeichnen ist.
Dem Käufer ist das bei einem Anteilskauf nicht immer bewusst, da beim Kauf zwei Kurse beachtet werden müssen. Es handelt sich hierbei um einen Ankaufs- und einem Rückkaufswert. Dabei ist es völlig egal wie sich ein Kurs entwickelt. Die Differenz zwischen beiden Kurswerten bleibt entsprechend gleich dem für den Fonds vorgesehenen Ausgabeaufschlag – meistens in Höhe von 4 bis 6 Prozent.
Wer beispielsweise 10.000 Euro zuzüglich 6 Prozent Agio in einen derartigen Fonds investieren möchte, der zahlt letztlich 10.600 Euro. Das Agio wird in diesem Fall als Gebühr für die Beratung und den Vertrieb erhoben und in einen Ausgabekurs eingerechnet. In den ersten Jahren schmälert diese Gebühr je nach Höhe den Anlageertrag. Ein Wertzuwachs vermindert sich um die Kosten des Ausgabeaufschlages.
Da die Fondsanteile in der Regel nicht in 100er oder 1.000er Kursbeträgen auftreten, kann die eigentliche Gebühr leicht übersehen werden. Es lassen sich dennoch Investmentfonds finden, die ohne Agio auskommen, indem sie entsprechende Rabatte gewähren. Bekannt sind Ausgabeaufschläge beim Aktienhandel sowie beim Devisen- und Sortenhandel zwischen Bankinstituten. Bei letzterem Geschäft zeigt sich eine Differenz von Kaufpreis und Leitkurs.
Eine weitere Form von Agio tritt bei der Vergabe von Krediten auf. Die Aufzahlung ergibt sich aus jenem Betrag, den die Differenz von Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag bildet. Bei einem vereinbarten Agio entsteht eine Summe über dem eigentlichen Kreditbetrag, die vom Kreditnehmer zurückgezahlt werden muss. Beträgt eine Aufzahlung 5 Prozent von einen 100.000 Euro Kredit, dann müssen 105.000 Euro zurückgezahlt werden.