Das Bauspardarlehen ist immer im Zusammenhang mit einem zuteilungsreifen Bausparvertrag zu sehen. Ein Bausparvertrag wird vom Sparer abgeschlossen und es wird eine Mindestlaufzeit vereinbart. Hier zählt der Gedanke des Kollektivsparens.
Mehrere Sparer, die ihre Gelder praktisch in einen Topf werfen, ermöglichen zusammen einen höheren Sparbetrag. Damit kann die Bausparkasse arbeiten und Gewinne erwirtschaften. Aus diesen Gewinnen heraus wird das Bauspardarlehen für einzelne Sparer gewährt.
Das Bauspardarlehen kann erst bewilligt werden, wenn die Laufzeit des Bausparvertrags beendet ist und der Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Das bedeutet, es müssen genügend Gewinne erwirtschaftet worden sein um die Sparer, deren Bausparverträge das Ende ihrer Mindestlaufzeit erreicht haben, mit einem Bauspardarlehen auszustatten.
Das Bauspardarlehen ist sehr günstig im Zins und ermöglicht es jeder Privatperson zu günstigen Rückzahlungsmodalitäten Wohneigentum zu erwerben. Meist genügt jedoch ein Bauspardarlehen nicht allein, um ein Objekt vollständig damit zu finanzieren.
In diesem Fall erfolgt eine Kombination aus Bauspardarlehen und Immobilienfinanzierung. Das ist insofern günstiger, als das die Summe des Bauspardarlehens wie Eigenkapital angesehen wird und dadurch die Summe aus der Immobilienfinanzierung erheblich minimiert wird. Die Höhe von einem Bauspardarlehen wird von Anfang an festgelegt.
Liegt hier zum Beispiel eine Summe von 100.000 Euro zugrunde und wurden nur 20.000 Euro in den Bausparvertrag eingezahlt, so beträgt das Bauspardarlehen 80.000 Euro. Es handelt sich immer um die Differenz zwischen der Bausparsumme und dem vereinbarten Bauspardarlehen.
Auf diesem Weg kann die Bausparkasse auch kalkulieren, ob Verträge bereits zuteilungsreif sind. Befindet sich hierbei genügend Geld „im Topf“, dass die vertraglich vereinbarten Bauspardarlehen ausgezahlt werden können, werden entsprechende Verträge zuteilungsreif.