Ein Forwarddarlehen lässt sich mit einem einfachen Annuitätendarlehen vergleichen. Allerdings hat das Forwarddarlehen einige Sondervereinbarungen, die im Voraus festgelegt werden müssen. Wie bei einem Annuitätendarlehen bekommt der Darlehensnehmer eine bestimmte Geldsumme von der Bank zur Verfügung gestellt.
Um dieses Darlehen anschließend zurückzuzahlen, wird jeden Monat ein identischer Betrag gezahlt. Während der Zinsanteil sinkt, steigt der Tilgunsanteil und der Darlehensnehmer ist nach einer gewissen Zeit schuldenfrei.
Allerdings gibt es beim Forwarddarlehen den Unterschied, dass der Darlehensnehmer nicht sofort nach Abschluss des Vertrages die entsprechende Geldsumme bekommt, sondern erst nach einer bestimmten Zeit. Diese Zeitspanne wird als Forwardperiode bezeichnet. Ein Forwarddarlehen wird besonders zur Finanzierung von Immobilien genutzt. Der Vorteil für den Darlehensnehmer besteht darin, das er sich einen günstigen Zinssatz für die Zukunft sichern kann.
Sollte also der Zinssatz zu einem bestimmten Zeitpunkt sehr niedrig stehen, der Darlehensnehmer aber noch nicht in der Lage sein, seine gewünschte Immobilie zu erwerben, so kann er sich diesen Zinssatz für die Zukunft sichern. Bei einem derartigen Darlehen kann die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Auszahlungsbeginn bis zu 60 Monate sein.
Sollten die Zinsen bis zu der gewählten Auszahlung des Forwarddarlehens allerdings noch mehr sinken, so profitiert der Darlehensnehmer davon natürlich nicht, sondern muss bei dem vereinten Zinssatz bleiben. Ein Darlehen dieser Art ist also immer auch mit einem hohen Risiko für den Darlehensnehmer verbunden.
Das Forwarddarlehen lässt sich in zwei Formen unterscheiden. Beim echten Forwarddarlehen fängt erst bei Auszahlung des Darlehens die Zinsbindungsfrist an. Bei einem unechten Forwarddarlehen beginnt diese Frist schon mit Vertragsabschluss.