Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer, die auf Umsätze eines Unternehmens in Deutschland erhoben wird. Sie findet sowohl beim privaten als auch öffentlichen Verbrauch Anwendung. In der Umgangssprache findet sich der Begriff der Mehrwertsteuer.
Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmer bei Lieferung oder Leistungserbringung in Rechnung gestellt und vom Empfänger der Lieferung oder Leistung gezahlt. Der Unternehmer ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Abführung der Steuer an das Finanzamt. Seit 2007 beträgt der Steuersatz 19 Prozent (ermäßigt 7 Prozent). Die gesetzlichen Regelungen enthält das Umsatzsteuergesetz (UStG) sowie die Umsatzsteuerverordnung und weitere Rechtsvorschriften.
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, da sie ein Endverbraucher über den Preis von Waren und Dienstleistungen zwar bezahlt, jedoch vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt wird. Ist ein Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt oder verpflichtet, kann es die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer sowie die von anderen Unternehmen berechnete Steuer miteinander verrechnen. Vierteljährlich muss eine Voranmeldung der Umsatzsteuer beim Finanzamt abgegeben werden.
Kleinunternehmer mit einem Vorjahresumsatz von unter 17.500 Euro sind von der Umsatzsteuer ausgenommen. Das gilt auch für ein Folgejahr, wenn ein Umsatz eines laufenden Jahres unter 50.000 Euro bleibt. Ein Vorsteuerabzug kann von einem Kleinunternehmer nicht geltend gemacht werden.
In der Europäischen Union ist seit 2007 die Umsatzsteuer einheitlich geregelt. Die Steuersätze weichen in der Höhe dennoch weit von einander ab. Der Regelsteuersatz muss wenigstens 15 Prozent betragen. Eine Höchstgrenze ist nicht vorgeschrieben. Während in Luxemburg die Steuer 15 Prozent beträgt, erhebt Dänemark 25 Prozent. Ausnahmen erlaubt das europäische Recht in Form eines ermäßigten Steuersatzes in Höhe von mindestens 5 Prozent sowie einer Nullsatzregelung, bei der bestimmte Leistungen von einer derartigen Verkehrssteuer ausgenommen sind.