Die Elektronikversicherung, früher unter der Bezeichnung Schwachstromanlagenversicherung geführt, trat erstmalig 1926 als Versicherung von Telefonanlagen in Erscheinung. Ihre Weiterentwicklung hat sie bis zur Absicherung der heutigen Computertechnologie geführt.
Mit der Elektronikversicherung werden ausschließlich geschäftsmäßig betriebene elektronische Anlagen versichert, soweit sie sich in einem betriebsbereiten Zustand befinden und mit einer Stromversorgung verbunden sind. Dabei ist es unerheblich, ob die Anlagen stationär oder beweglich zum Einsatz kommen.
Der Versicherungsschutz einer Elektronikversicherung erstreckt sich auf alle Geräte innerhalb eines vertraglich vereinbarten Betriebsgrundstückes. Die Höhe der Prämien richtet sich im wesentlichen nach den aktuellen Wiederbeschaffungswerten. Stromverbraucher jeglicher Art können gegen Schäden, die hervorgerufen durch unvorhersehbare äußere Ereignisse entstehen, versichert werden.
Im Versicherungsfall gewährt das Versicherungsunternehmen Leistungen in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich weiterer Kosten für Beschaffung und Inbetriebnahme. Werden Entschädigungsleistungen in bar gewünscht, bildet der Zeitwert die Berechnungsgrundlage.
Zu den versicherbaren Geräten gehören:
- Telefonanlagen, Medientechnik und Kommunikationstechnik
- Alle Geräte im Bereich der EDV (Server, Netzwerke, PC mit Speichersystem)
- Weitere elektronische Büro-Geräte
- Medizinisch-technische Geräte
- Fertigungslinien in der Industrie
Eine Elektronikversicherung sichert unter anderem Ereignisse ab, die auf menschliches Versagen wie Bedienungsfehler oder Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Ebenso leistet die Versicherung bei Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder Spionage. Abgedeckt sind ebenfalls Schäden, die technische Ursachen wie Kurzschluss, Steuerungsfehler oder Blitzschlag haben.
Alle Geräte sind zudem gegen Feuer, Explosionen und Löschmittel geschützt. Schließlich gehören auch Wasserschäden aller Art sowie Haftpflichtansprüche durch Dritte zu den versicherbaren Ereignissen. Es gibt ebenso eine Reihe von Ereignissen, für die eine Elektronikversicherung nicht haftet.
Das betrifft beispielsweise Erdbeben, Krieg oder absichtliches Zerstören versicherter Geräte durch den Versicherungsnehmer. Trägt ein Dritter das Haftungsrisiko, beispielsweise ein Hersteller oder Lieferant, leistet die Versicherung nicht.