Die Elementarversicherung kann sowohl als ein selbstständiger Vertrag oder integriert in eine Gebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie sichert Schadensfälle ab, die durch Elementarereignisse entstehen.
Sie gilt als eine optionale Deckungserweiterung in der Gebäude- und Hausrat-Versicherung. In der Hausratversicherung werden Schäden durch Feuer, Einbruch, Diebstahl oder Leitungswasser abgedeckt. Bei der Gebäudeversicherung sind das vorrangig Schäden durch Feuer, Sturm und Leitungswasser. Die Elementarversicherung erfasst weitere Schäden, die durch Überschwemmung, Schneedruck oder Erdrutsch und Erdbeben entstehen.
Die Elementarversicherung hat sich angesichts häufender Naturereignisse, nicht nur in bekannt gefährdeten Gebieten, als eine immer wichtiger werdende Versicherung erwiesen. Stürme und Überschwemmungen verursachen jährlich Schäden in Milliardenhöhe.
Die Versicherer haben auf die wachsenden Schäden entsprechend reagiert. Nur mit einer bestimmten Selbstbeteiligung kann die Versicherung abgeschlossen werden. Außerdem wurden die Leistungen in ihrer Höhe begrenzt. Trotz dieser Umstände sowie steigender Prämien sichern immer mehr Personen ihr Vermögen zusätzlich ab. Das Risiko des finanziellen Ruins ist einfach zu groß geworden.
Die Versicherungsprämien werden unter anderem nach einem sogenannten Zonierungssystem berechnet. Das Zonierungssystem für Überschwemmung teilt verschiedene Risikozonen ein. Insgesamt gibt es in Deutschland 4 Risikozonen, wobei in Regionen mit hohem Risikofaktor keine oder eine mit sehr hohem Selbstbehalt versehene Elementarversicherung abschließbar ist.
Das betrifft vor allem die klassischen Überschwemmungsgebiete. Der Versicherer prüft in jedem Fall vor Abschluss einer Elementarversicherung das bisherige Auftreten und die Häufigkeit weiterer Elementarereignisse. Alle Risiken finden Eingang in die Berechnung der jeweiligen Prämien.
Die Prämien und Kosten einer Elementarversicherung werden aufgrund häufig wiederkehrender Naturgewalten in Zukunft weiter steigen. Wer sich jetzt nicht absichert, könnte bei späterer Neueinstufung der Region in eine hohe Gefährdungsklasse vergeblich um eine Versicherung ersuchen.