Eine Tierhalterhaftpflicht schützt den Halter von Tieren vor Schadensersatzforderungen Dritter. Jeder, der ein großes Tier wie einen Hund oder ein Pferd besitzt, sollte eine Tierhalterhaftpflicht abschließen. Kleinere Tiere wie Katzen oder Vögel sind im Regelfall über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Eine Tierhalterhaftpflicht ist also wichtig für Besitzer von großen Tieren wie Hunden sowie Pferden oder Wildtieren, da diese für Schäden aufkommt, welche von den Tieren verursacht werden.
Besonders für Hundehalter ist eine solche Versicherung wichtig. Diese deckt auch dann die Kosten, wenn der Schaden durch die Fahrlässigkeit vom Halter verursacht wird. Beispielsweise, wenn der Halter den Hund trotz Leinenzwang frei herumlaufen lässt und dabei ein Dritter zu Schaden kommt.
Wegen der zunehmenden Gefahr, die von Hunden ausgehen kann, ist in vielen Bundesländern Deutschlands eine solche Hundeversicherung bereits Pflicht. Einige Versicherungsgesellschaften schließen bestimmte Hunderassen von ihrem Versicherungsschutz aus oder verlangen für besonders gefährliche Rassen eine erhöhte Beitragszahlung.
Ein Tierhalterhaftpflicht für Pferde oder andere Tiere kann jedoch auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden. In den meisten Fällen ist nicht nur der Halter selbst von der Tierhalterhaftpflichtverschicherung abgedeckt, sondern auch die anderen Familienangehörigen, die sich um das Tier kümmern.
Allerdings sollte eine Tierhalterhaftpflicht bei Pferden genau festlegen, ob auch fremde Reiter im Versicherunggsschutz mit enthalten sind oder nicht. Sollte es zu einem Personenschaden vom eigenen Tier kommen, so deckt die Versicherung diesen Schaden allerdings nicht ab. Die Tierhalterhaftpflicht legt nämlich ganz genau fest, dass sie nur für den Schaden aufkommt, den das Tier fremden Personen oder fremden Eigentum zugefügt hat.