Umzüge sind in der Regel anstrengend und sollten gut organisiert sein. Besonders beim Auszug aus der alten Wohnung oder dem alten Haus gibt es einiges zu beachten.
Falls man in einem Mietverhältnis lebt und den Auszug plant, sollte sich rechtzeitig um die fristgerechte und schriftliche Kündigung des Mietvertrages gekümmert werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate, ausgenommen der Vertrag ist befristet und läuft von selbst aus.
Ist der Tag des Auszugs gekommen, wird die Wohnung vertragsgemäß übergeben und es wird mit dem Vermieter ein sogenanntes Übergabeprotokoll erstellt. Im Protokoll werden mögliche Schäden in der Wohnung oder dem Haus sowie alle Zählerstände vermerkt, weiterhin wird darin die Schlüsselübergabe festgehalten.
Ein Übergabeprotokoll hat für beide Vertragspartner den Vorteil, wenn es später zu Streitigkeiten oder Uneinigkeiten kommen sollte, eines unterschriebenen Nachweisprotokolls.
Für den Mieter lohnt sich bei einem Auszug eine sehr gute Organisation. Hier ist es ratsam sich von gleich mehreren Unternehmen Kostenvoranschläge einzuholen, um sich das kostengünstigste Unternehmen auswählen sowie die Speditionsfirma frühzeitig bestellen zu können.
Wenn alle Kartons sicher verpackt und eindeutig beschriftet werden, spart dies Zeit und man geht dadurch unnötigem Chaos in den neuen vier Wänden aus dem Weg. Ebenfalls ist es sehr praktisch, wenn die alte Wohnung erst nach dem Auszug renoviert wird, denn eine leere Wohnung streicht sich einfacher und Möbel als auch andere Gegenstände müssen nicht aufwendig abgedeckt werden.
Wichtig sind vor allem auch die anstehenden Benachrichtigungen über den Auszug beziehungsweise Umzug beim Einwohnermeldeamt, der Bank, den Versicherungen, der Post (Nachsendeantrag) und gegebenenfalls der Schule oder dem Kindergarten der Kinder.