In über 50 % der Immobiliendarlehenverträge stecken Fehler. Oft gibt es keine Widerrufsbelehrung oder sie ist inkorrekt formuliert. Ist das der Fall, kann ein Vertrag aufgelöst werden, ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss.
Im Normalfall muss eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden, wenn der Kreditnehmer den Immobilienkredit vor dem Ablauf zurück bezahlen möchte. Durch die frühzeitige Auflösung, verliert ein Kreditgeber Zinszahlungen.
Die Vorfälligkeitsentschädigung entschädigt ihn für die verloren gegangenen Zinseinnahmen. Ist die Widerrufsbelehrung aber unrichtig, muss keine Entschädigung bezahlt werden.
Als Kreditnehmer kann man aus diesen Fehlern in dem Immobiliendarlehenvertrag einen Vorteil ziehen. Wenn keine Widerrufsbelehrung vorhanden oder diese fehlerhaft ist, fängt die Widerrufsfrist (14 Tage) überhaupt nicht an.
Das bedeutet, dass der Kredit immer aufgelöst werden darf. Somit kann der Kreditnehmer seine Schulden auf einen Schlag abbezahlen. Allerdings muss er die Restschuld begleichen können. Nach Bezahlung der Restschuld müssen keine weiteren Zinsen und auch keine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden. Dadurch hat man eine Ersparnis, weil keine Zinszahlungen mehr anfallen.
Dieses Wissen kann sehr nützlich sein, wenn die Zinsen gefallen sind. Durch Beleihung der eigenen Immobilie oder auch durch anderweitige Möglichkeiten kann ein neues Darlehen mit niedrigeren Zinsen aufgenommen werden. Dank einer falschen bzw. fehlerhaften Widerrufsbelehrung wird das alte Darlehen komplett abbezahlt ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Nach diesem Verfahren hat man zwar immer noch ein Darlehen, kann aber aufgrund der niedrigeren Zinsen einiges Geld bei den Zinszahlungen einsparen.
Die Vorfälligkeitsentschädigungen berechnet sich wie folgt:
Alle anfallenden Zinsbelastungen, wenn Immobiliendarlehen normal beglichen wird
– Zinseinnahmen bei normaler Anlage der frühzeitig zurückbezahlten Restschuld
– Kleiner Betrag für wegfallende Verwaltungsgebühr und entfallenes Risiko
= Vorfälligkeitsentschädigung
Mit diesem Trick können bei einem Immobiliendarlehen für ein gewöhnliches Einfamilienhaus mindestens 5.000 Euro gespart werden. Dabei gilt: Je höher die Restschuld des Immobiliendarlehens war, desto höher wird die Ersparnis ausfallen.