Wenn in der nächsten Betriebskosten-Abrechnung die Mehrkosten um mehr als zehn Prozent gestiegen sind, dann muss nach dem Urteil des Kammergerichtes in Berlin, eine Begründung angegeben werden.
Das heißt, dass der Vermieter bei einer eindeutigen Erhöhung der Betriebskosten, plausible Gründe angeben muss. Nur wenn eindeutige Gründe angegeben werden, braucht der Mieter die Erhöhung der Betriebskosten zu bezahlen.
In einem handfestem Fall, waren die Betriebskosten für ein Mietobjekt beachtlich angestiegen. Insgesamt sollten die Mieter für den Hausmeister 69 Prozent und für die Bewachung des Gebäudes sogar elf Prozent mehr, als im Vorjahr, zahlen. Doch auf diese Erhöhung der Betriebskosten muss der Vermieter, nach der Entscheidung des Gerichtes, nun verzichten.
Ein entscheidender Grund um dagegen zu stimmen, war es für das Gericht, weil der Vermieter nur allgemeine Gründe angegeben hatte. Wenn jedoch die Betriebskosten um mehr als zehn Prozent erhöht werden, erfordert dies eine genaue Angabe der Notwendigkeit der Betriebskosten-Erhöhung und warum diese nicht vermieden werden konnte.
Weiterhin muss der Vermieter bei einer Betriebskosten-Erhöhung von über 50 Prozent, dem Gericht genauestens erläutern, welche Preisverhandlungen er im Einzelnen, mit dem für das Vorjahr beauftragten Unternehmen geführt und mit welchen Alternativanbietern er sich in Verbindung gesetzt hat.