Die Banken sind bei der Darlehenvergabe relativ wählerisch. Ausschließlich wenn man der Bank als kreditwürdig erscheint, kann man ein Darlehen erhalten. Deswegen gibt es gewisse Sicherheiten, durch die es ermöglicht wird ein Darlehen zu bekommen.
Bei Sicherheiten gibt es 3 Kriterien, auf welche die Fianzierer besonders Wert drauf legen. Sie sollen leicht verkaufbar sein, kaum an Wert verlieren können und einfach zu bewerten sein. Am wichtigsten ist der Bank vor allem, das die Sicherheit den Wert nicht so schnell verliert. Im folgenden werden gängige Sicherheiten aufgezeigt.
Die Bürgschaft als Sicherheit
Bei der Bürgschaft haftet eine andere Person für das Darlehen, dass von dem Darlehennehmer bei der Bank aufgenommen wurde. Die Bank kann von dem Bürgen die Darlehenrückzahlung verlangen, sollte der eigentliche Darlehennehmer in Zahlungsschwierigkeiten kommen.
Im Normalfall wird die Ausfallbürgschaft gewählt. Bei dieser muss die Bank erst einen Prozess gegen den Kreditnehmer führen, bevor der Bürge zur Zahlung des Darlehens aufgefordert wird. Desweiteren gibt es die selbstschuldnerische Bürgschaft.
Bei dieser Bürgschaft kann die Bank von dem Darlehennehmer, sowie den Bürgen die Bezahlung der Darlehenrate fordern. In dieser Bürgschaft muss der Bürge sein Geld selber vom Darlehennehmer zurückfordern. Als Bürgen kommen vor allem Geschäftspartner oder nahe stehenden Personen in Frage.
Das Grundpfandrecht als Sicherheit
Die allerwichtigsten Bestandteile des Grundpfandrechts sind die Hypothek und natürlich die Grundschuld. Das Grundpfandrecht von Grundstück oder Immobilie wird bei der Hypothek dabei vom Darlehennehmer an die Bank überschrieben. Bei Zahlungsausfällen darf der Darlehengeber die Immobilie oder das Grundstück zwangsversteigern lassen und den Erlös einstreichen.
Wer den Erlös aus der Zwangsversteigerung kassiert ist ausschlaggebend davon abhängig, wer an erster Stelle im Grundbuch steht. Deswegen bestehen die Banken meistens auf eine Ersteintragung. Noch weiter verbreitet ist eine Eintragung von der Gundschuld in das Grundbuch. Diese Form des Grundpfandrechts kann für als Sicherheit für jedes beliebigen Darlehens verwendet werden. Das hat auch zur Folge, dass die Grundschuld bestehen bleibt, selbst wenn der Darlehensbetrag abbezahlt wurde.
Die Patronatserklärung als Sicherheit
Damit die Kreditwüridigkeit von einer Tochtergesellschaft verbessert wird, können andere Gesellschaften für diese bürgen. Besonders bei öffentlichen Körperschaftsgesellschaften wird diese Form der Kreditwürdigkeitsverbesserung häufig verwendet. Die bürgende Gesellschaft bekommt bei dieser Bürgschaftsform den Namen Patron.
Der Lombardkredit als Sicherheit
Durch die Abgabe einer wertvollen Sache kann man einen sogenannten Lombardkredit erhalten. Dabei wird die wertvolle Sache gepfändet und geht in den Besitz des Gläubigers über. Der Darlehennehmer bleibt dabei Eigentümer der wertvollen Sache. Oft benutzt wird der Wechsellombard. Dabei werden Wertpapiere des Kreditnehmers verpfändet.
Wenn eine Sicherungsübereignung vorgenommen wird, kann der Darlehnnehmer die Sache auch weiterhin nutzen. Dabei bleibt der Kreditnehmer der Besitzer, muss aber der Bank die Eigentumsrechte übertragen. Speziell bei Firmenmaschinen oder Wägen ist diese Darlehensicherung gut für den Kreditnehmer, da er die Sachen weiterhin benutzen darf.
Die Abtretung als Sicherheit
Bei der Abtretung gibt der Kreditnehmer bestehende Forderungen, die er von andere Personen noch erhält als Sicherheit an die Bank. Oft wird bei Arbeitnehmern auch die Abtretung des Verdienst vorgenommen.
Doch auch aus Versicherungen können Abtretungen als Sicherheit entnommen werden. Dazu zählen vor allem die Restschuldversicherung oder Lebensversicherungen.
Eine Negativerklärung als Sicherheit
Mit der Negativerklärung verspricht der Darlehennehmer der Bank, dass er ohne die Erlaubnis dieser, keine seiner wertvollen Vermögensgegenstände beleiht oder verkauft. Dabei ist es sogar oft der Fall, dass ein Grundbucheintrag nicht mehr notwendig ist. Dafür erhält die Bank eine schriftliche Negativerklärung vom Kreditnehmern.