Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung ist ein Haus für eine Familie, in das eine zusätzliche Wohnung integriert ist.
Die Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses ist meistens vom Haupthaus abgeschlossen und muss selbstständig vermietbar sein.
Besonderes Mietrecht bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
Normalerweise kann ein Mietverhältnis vom Vermieter nur dann gekündigt werden, wenn „berechtigtes Interesse“ besteht. Darunter fallen zum Beispiel grobe Vertragsverletzung des Mieters oder Eigenbedarf des Vermieters.
Bei einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gelten jedoch andere Regeln. Hier kann dem Mieter nämlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Die Einliegerwohung im Einfamilienhaus: Eine deutsche Erfindung
Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnungen dienten in ihren Ursprüngen dazu, die Landarbeiter unterzubringen, die auf deutschen Bauernhöfen während der Saison arbeiteten. Diese sogenannten Einlieger wurden zwecks Praktikabilität gleich in einer eigenen Wohnung im Bauernhaus untergebracht.
Um den Wohnungsmangel im Nachkriegsdeutschland zu beheben, war es ab 1945 sogar vorgeschrieben, dass neue Einfamilienhäuser nur mit einer Einliegerwohnung gebaut werden durften.