Wird eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet, verkauft oder verpachtet, benötigen Eigentümer einen Energieausweis.
Sie müssen ihn den potenziellen Interessenten vorlegen. Hausbesitzer, die ihr Gebäude selbst bewohnen, benötigen dagegen keinen Energieausweis.
Wie muss der Energieausweis Mietern „zugänglich gemacht werden“?
Der Energieausweis muss potenziellen Mietern, Käufern oder Pächtern zusammen mit den Modernisierungsempfehlungen spätestens auf Nachfrage vorgelegt werden. Das kann zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungs- oder Hausbesichtigung geschehen oder auch schon im Vorfeld bei der Bewerbung der Immobilie.
Das Recht auf eine Kopie des Energieausweises haben die Interessenten nicht. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Haben Mieter das Recht auf die Umsetzung von Modernisierungsvorschlägen?
Nein. Die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis dienen nur der Information. Es besteht keine Pflicht zu ihrer Umsetzung seitens des Eigentümers.
Ist es möglich, die Kosten des Energieausweises auf den Mieter umzulegen?
Nein. Die Kosten für den Energieausweis entstehen nicht laufend und sind damit keine an den Mieter weiter berechenbare Betriebskosten.
Welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Gebäudeeigentümer haben generell die Wahl zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasierten Energieausweis. Für Neubauten und Bestandsgebäuden, welche weniger als 5 Wohnungen besitzen und deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, ist ein Bedarfsausweis Pflicht.
Außer wenn, durch spätere Modernisierung oder beim Bau selbst mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht wurde. Dann darf auch ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
Wie lang ist ein Energieausweis gültig?
Alle Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Wenn das Gebäude, nachdem der Energieausweis ausgestellt wurde, saniert wird, sollte man sich einen neuen Energieausweis ausstellen lassen. So eine Überarbeitung ist normalerweise ziemlich preisgünstig, da relativ wenige Details durch den Aussteller abgeändert werden müssen.