Bauherren sollten bevor sie Fenster in eine dem Nachbargrundstück zugewandte Außenwand einbauen lassen, die Bauordnung und das Nachbarrecht in dem das Fensterrecht geregelt ist, beachten. Der Verband Privater Bauherren (VPB) klärt auf, dass Regelungen zum Fensterrecht in den bauordnungsrechtlichen Vorschriften und in einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer festgeschrieben sind.
Bauherren sollten die Normen zum Fensterrecht genausten studieren und beachten, denn sonst könnte es schnell zur Trübung des nachbarschaftlichen Verhältnisses kommen. Im schlimmsten Fall, bemerkt der VPB, müssten die Fenster wieder ausgebaut werden. Hierzu sollte man sich mit den Nachbarn vorab auseinandersetzen, denn oft ließen die Vorschriften Abweichungen zu, wenn der Nachbar einverstanden sei.